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Finanzausschuß schnürt Steuerpaket

Bonn (dpa) — Der Finanzausschuß des Bundestages hat gestern das Steueränderungsgesetz 1992 nach fünfwöchigen Beratungen und umfangreichen Umschichtungen verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf kommt es zu einem jährlichen Abbau von steuerlichen Subventionen und Vergünstigungen von 5,3 Milliarden gegenüber den im Regierungsentwurf geplanten 5,6 Milliarden Mark. Mit Koalitionsmehrheit wurde auf Druck der Sozialpolitiker auf eine Pauschalbesteuerung der Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern kurzfristig verzichtet. Rückgängig gemacht wurde der Beschluß der Bundesregierung, den Ländern auch 1994 und 1995 je drei Milliarden Mark zusätzlich für den kommunalen Verkehr zu überweisen. Die SPD drohte unmittelbar mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses. Dafür brachte sie im Bundestag einen Entschließungsantrag ein, der die Verhandlungspositionen auch der SPD-Mehrheit im Bundesrat kenntlich macht. Danach wird die im Gesetz vorgesehene Erhöhung der Mehrwertsteuer von 14 auf 15 Prozent ebenso abgelehnt wie die Steuerentlastung der Unternehmen ab 1993, das jetzt vom Ausschuß eingearbeitete Wohnungsprogramm der Bundesregierung und die von der Koalition ab 1992 vorgesehene Anhebung des Kindergeldes für das erste Kind um 20 auf 70 Mark monatlich und des Kinderfreibetrages von 3.024 auf 4.104 Mark jährlich. Statt dessen verlangen die Sozialdemokraten nach Angaben ihres Finanzsprechers Joachim Poß den Verzicht auf den Freibetrag und ein einheitliches Kindergeld von monatlich 230 Mark.

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