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Bundestag will Rechte für Kurden

■ Gesellschaft für bedrohte Völker fordert Finanzierung eines Wiederaufbauprogramms

Bonn (dpa/taz) — Mehr Rechte für die Kurden hat der Bundestag eingefordert. In ihren Siedlungsgebieten in der Türkei, im Irak, in Iran, Syrien und der Sowjetunion müßten die Kurden den in internationalen Abkommen und Konventionen verbrieften Menschenrechtsschutz und ihre Rechte als ethnische, religiöse und sprachliche Minderheit erhalten, forderten am Donnerstag einhellig die Fraktionen des Parlaments.

Ferner sprach sich der Bundestag in einer Entschließung dafür aus, bei den Asylersuchen kurdischer Flüchtlinge aus den betroffenen Gebieten die menschenunwürdige Situation und die Giftgaseinsätze gegen Kurden besonders zu berücksichtigen. Ebenfalls unter Verweis auf die besondere deutsche Verantwortung für die Produktion und den Einsatz von Giftgas durch das irakische Regime hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) gestern von Bonn die Finanzierung eines Wiederaufbauprogramms im irakischen Kurdistan gefordert. Für nur 150 Millionen DM könnten nach einem von der GfbV entwickelten Programm 500 bis 700 der zerstörten Dörfer wieder aufgebaut werden und dadurch Obdach für rund 300.000 Menschen geschaffen werden. Das Programm soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden und mit den Betroffenen vor Ort verwirklicht werden. Als Soforthilfe für den bevorstehenden Winter fordert die GfbV die Lieferung von winterfesten Zelten, da die gegenwärtige internationale Hilfe völlig unzureichend sei.

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