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Verteilen von Flugblättern bedarf keiner Genehmigung

Karlsruhe (dpa) — Das Verteilen von Flugblättern in Fußgängerzonen bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluß entschieden. Damit wurde der Verfassungsbeschwerde eines Vereins gegen eine Entscheidung des Hamburgischen Oberlandesgerichts stattgegeben.

Bei dem klagenden Verein handelt es sich um eine Organisation der „Scientology Kirche“, die sich wegen dubioser Praktiken bei der Anwerbung von Mitgliedern heftiger öffentlicher Kritik ausgesetzt sieht. Gestützt auf das Hamburger Wegegesetz (HWG) hatte das Bauamt eine Flugblattaktion mit der Begründung untersagt, die Prospekte würden zu gewerblichen Zwecken verteilt, ohne daß dafür eine Sondernutzungserlaubnis eingeholt worden sei. Das Oberverwaltungsgericht hatte diesen Standpunkt geteilt.

Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war nach Auffassung des Karlsruher Gerichts „offensichtlich begründet“, weil die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit verletzt worden sei. (AZ: 1 BvR 1377/91 Beschluß vom 18. Oktober 1991)

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