: Verteilen von Flugblättern bedarf keiner Genehmigung
Karlsruhe (dpa) — Das Verteilen von Flugblättern in Fußgängerzonen bedarf grundsätzlich keiner Genehmigung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt bekannt gewordenen Beschluß entschieden. Damit wurde der Verfassungsbeschwerde eines Vereins gegen eine Entscheidung des Hamburgischen Oberlandesgerichts stattgegeben.
Bei dem klagenden Verein handelt es sich um eine Organisation der „Scientology Kirche“, die sich wegen dubioser Praktiken bei der Anwerbung von Mitgliedern heftiger öffentlicher Kritik ausgesetzt sieht. Gestützt auf das Hamburger Wegegesetz (HWG) hatte das Bauamt eine Flugblattaktion mit der Begründung untersagt, die Prospekte würden zu gewerblichen Zwecken verteilt, ohne daß dafür eine Sondernutzungserlaubnis eingeholt worden sei. Das Oberverwaltungsgericht hatte diesen Standpunkt geteilt.
Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war nach Auffassung des Karlsruher Gerichts „offensichtlich begründet“, weil die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit verletzt worden sei. (AZ: 1 BvR 1377/91 Beschluß vom 18. Oktober 1991)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen