: Mord an Maxwell?
Jerusalem/London (dpa/taz) — Die Spekulationen über den Tod des britischen Großverlegers Robert Maxwell reißen nicht ab.
Über die Umstände des Todes von Robert Maxwell wurde in der britischen Presse am Wochenende weiter spekuliert. Der nackte Körper des Toten war am vergangenen Dienstag vor den Kanarischen Inseln im Meer gefunden worden. Ein spanischer Arzt hatte als Todesursache Herzversagen festgestellt. Nach den Angaben von Kapitän Gus Rankin stellte die Besatzung das Fehlen von Maxwell an Bord nach 11.00 Uhr fest. Die elf Besatzungsmitglieder der Yacht, von der Maxwell ins Meer gefallen sein soll, sind von der spanischen Polizei vernommen worden. In die noch andauernden Untersuchungen zur Bestimmung der näheren Todesumstände Maxwells sollen auch die Fingernägel des Toten einbezogen werden. Dies soll klären, ob es Anhaltspunkte für einen etwaigen Todeskampf vor dem Fall des 68jährigen ins Meer gibt.
Die Besatzung der Maxwell- Yacht „Lady Ghislaine“ darf die Kanaren-Insel Teneriffa vorerst nicht verlassen. Das hat die Untersuchungsrichterin Isabel Oliva angeordnet. Wie der spanische Maxwell- Anwalt Julio Hernandez Claverie berichtete, müsse die Besatzung mindestens so lange zur Verfügung stehen, bis das endgültige Obduktionsergebnis feststehe. Das hielt Claverie jedoch nicht davon ab, schon jetzt über die Todesursache zu spekulieren. In einem am Montag veröffentlichten Interview sagte der Anwalt der Londoner Zeitung 'Today‘: „Es gibt die Möglichkeit, daß sich ein Mörder an Bord befand.“ Die Familie Maxwell sei sicher, daß der Unternehmer nicht aus natürlichen Gründen an einem Herzanfall starb.
Wie ebenfalls am Montag bekannt wurde, hat ein Londoner Pathologe Maxwells Leiche noch einmal untersucht, kurz bevor der Pressezar am Sonntag in Jerusalem bestattet wurde. Der Pathologe arbeitete im Auftrag der Versicherungsgesellschaft, bei der Maxwell für 20 Millionen Pfund (rund 60 Millionen DM) gegen Unfalltod versichert war. Die endgültigen Ergebnisse einer gerichtsmedizinischen Untersuchung werden frühestens Ende der Woche vorliegen.
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