■ BUNDESTAG VERABSCHIEDET STASI-AKTEN-GESETZ: Testamentseröffnung für das Stasi-Erbe
Berlin (taz) — Gestern hoben fast alle Abgeordneten die Hand bei der Verabschiedung des Stasi-Akten-Gesetzes. Ablehnung gab es nur vom Bündnis 90 und von der PDS. Das Gesetz soll den Umgang mit dem Stasi-Erbe in Form von sechs Millionen Aktenbündeln regeln, die der DDR-Geheimdienst in drei Jahrzehnten gesammelt hat. Stasi-Opfer bekommen jetzt grundsätzlich das Recht, ihre Akten einzusehen. Die Bürgerrechtlerin Ingrid Köppe begründete ihre Ablehnung damit, daß „die behördlichen Nutzungsinteressen gegenüber den Opferrechten eindeutig den Vorrang erhalten“. Mehrere Änderungsanträge vom Bündnis 90, darunter die Streichung aller geheimdienstlichen Nutzungsrechte, lehnte die Mehrheit im Bundestag erwartungsgemäß ab. SEITEN 4 UND 12
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