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Israel: Höchstes Gericht entscheidet über Folter

Jerusalem (afp) — Dürfen palästinensische Gefangene in israelischen Gefängnissen mißhandelt werden? Erstmals in der Geschichte des Staates Israel muß sich der Oberste Gerichtshofes auf Antrag des „Komitees gegen Folter“ mit dieser Frage beschäftigen.

Die Menschenrechtskommission forderte die Annullierung der sogenannten Landau-Empfehlungen. Eine offizielle Untersuchungskommission unter Leitung des Richters Mosche Landau hatte 1987 die Anwendung „gemäßigten physischen Drucks“ bei Verhören gebilligt. Auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erklärte, regelmäßig Klagen palästinensischer Häftlinge über Mißhandlungen zu erhalten.

Selbst „gemäßigter physischer Druck“ stehe im Widerspruch zu Artikel 31 der von Israel unterzeichneten Vierten Genfer Konvention von 1949. Danach darf auf zivile Gefangene weder physischer noch moralischer Druck ausgeübt werden, erklärte der IKRK-Chef in Israel, André Collomb. Das IKRK hatte der israelischen Regierung bereits im Juli seine „Besorgnis“ über die Methoden bei der Befragung palästinensischer Häftlinge übermittelt.

Auch amnesty international (ai) und dem „Komitee gegen Folter“ sind zahlreiche Fälle von Mißhandlungen bekannt. Amnesty kam in seinem jüngsten Bericht sogar zu der Erkenntnis, daß Folterungen und Mißhandlungen fester Bestandteil der Verhöre seien.

Professor Stanley Cohen, ein führendes Mitglied des Folterkomitees, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur 'afp‘, daß seine Gruppe Beschwerden von Dutzenden Häftlingen erhalten habe. Nach seinen Angaben werden die palästinensischen Häftlinge systematisch zusammengeschlagen, in enge Zellen oder Schränke gesperrt und immer wieder eiskalt abgeduscht. Andere werden den ganzen Tag über in der sogenannten Bananenstellung gehalten — Hände und Füße hinter dem Rücken gefesselt.

Aber nicht nur physische Gewalt, sondern auch psychischer Druck werde auf die Häftlinge ausgeübt. Vor allem Frauen werde oft mit sexueller Mißhandlung gedroht. Cohen kritisierte auch, daß israelische Ärzte an den Verhören des Geheimdienstes Schin Beth teilnehmen. Der israelische Geheimdienst verteidigt sich gegen die Anklagen mit der Erklärung, Terroristen könne man nicht mit Samthandschuhen anfassen. Cohen weist diese Rechtfertigung zurück. Die meisten Häftlinge seien bei Demonstrationen aufgegriffen worden oder wegen politischer Agitation angeklagt.

Mit einer Entscheidung des Obersten Gerichts über die Rechtmäßigkeit von „gemäßigtem physischen Druck“ wird in den kommenden Wochen gerechnet. Marius Schattner

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