: Die Bildungspolitik der Ampel
■ Koalitionsvereinbarung sieht zwei neue "durchgängige regionale Schulen mit gymnasilaem Abschluß" vor
Die künftige Schulpolitik war einer der Hauptstreitpunkte in den Ampelverhandlungen. Der letztlich vereinbarte Text ist sehr vorsichtig formuliert und macht keine eindeutigen Zielvorgaben. So sind zum Beispiel nicht — wie von der FDP behauptet — fünf Bremer Gymnasien vereinbart worden. Die Formulierung gibt einer einzusetzenden Expertenkommission dagegen weitgehende Spielräume zur Weiterentwicklung des Bremer Stufenschul- Systems. Der genaue Text im Wortlaut:
Die Koalitionspartner vereinbaren, die Schulreform in Bremen unter Berücksichtigung der Entwicklung in den anderen Ländern fortzuführen. Sie verpflichten sich, bestehende Strukturen behutsam zu verändern und den Willen der Eltern und der LehrerInnen und SchülerInnen zu berücksichtigen.
Eine Schulreform, die zugunsten oder zu Lasten einzelner sozialer Gruppen geht, liegt nicht im Interesse der Koalitionspartner.
Zur Weiterführung der Schulreform gehören u.a.
der Neuaufbau von durchgängigen Schulsystemen mit Abschlußmöglichkeiten nach der 10. und 13. Klasse,
die Weiterentwicklung von Schulzentren der SEK I zu integrierten Stadtteilschulen,
die Zusammenführung von Haupt- und Realschulabteilungen,
die schulspezifische Profilierung der bestehenden Gymnasien,
die Absicht, möglichst viele Schulen in einem Bezirk mit einem besonderen Profil auszustatten.
Zur Vorbereitung der Reform wird eine Kommission gebildet, die überwiegend aus Fachleuten aus anderen Ländern besteht.
Aufgabe dieser Kommission ist, die tragenden Elemente dieser Schulreform auf der Grundlage des bestehenden Systems und im Hinblick auf steigende Schülerzahlen sowie die Konzentration auf höhrere Bildungsabschlüsse für alle bestehenden und noch neu einzurichtenden Schulen zu formulieren und ihren Bericht bis Ende 1992 vorzulegen.
Auf der Grundlage der Kommissionsergebnisse werden das Bremische Schulgesetz und das Schulverwaltungsgesetz bis zum Frühjahr 1993 novelliert. Bestandteil dieser Novellierung sollen in fedem Fall sein:
die Neubestimmung des 3 BremSchG,
die grundsätzliche Berücksichtigung des Elternwillens,
die Beteiligung der Ortsamtsbeiräte bei Umorganisationen,
die Entwicklung eines überschaubaren und modernen Systems von schulischen Bildungsgängen und Abschlüssen,
eine größere Autonomie, Profilierung und Stadtteilorientierung der einzelnen Schulen.
Beginnend mit dem Schuljahr 1993/94 werden an zwei geeigneten Standorten durchgängige regionale Schulen mit gymnasialem Abschluß unter Beteiligung von Beiräten, Verbänden und Elternvertretungen aufgebaut.
Gleichzeitig soll eine integrierte Stadtteilschule entsprechend dem Wunsch der Schulkonferenz und unter Beteiligung der Beiräte, Verbände und Elternvertretungen eingeführt werden.
Das Alte Gymnasium und die Schule Hermann-Böse-Straße werden als Gymnasien mit eigenem Profil fortgeführt; die Kippenberg-Schule wird als Gymnasium mit speziellem Profil entwickelt.
Die Koalitionspartner vereinbaren, für alle zu bildenden Klassenverbände bzw. Lerngruppen in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen die bedarfsgerechte Lehrerversorgung sicherzustellen. (...) Die Lehrerversorgung für benachteiligte Stadtteile, Behinderte und Ausländer ist, im Vergleich zur Regelversorgung, gezielt zu verstärken. Das Bremische Lehrerausbildungsgesetz ist zu novellieren.
Jeder Klassenverband im Primarbereich, im Sekundarbereich I und in den Sonderschulen soll einen eigenen Klassenraum erhalten. (...) Die bedarfsgerechte Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln ist in einem stufenweisen Programm zu realisieren.
Die Koalitionspartner vereinbaren, in sozialen Brennpunktgebieten ein Betreuungs- und Ferizeitangebot am Nachmittag aufzubauen sowie die Entwsicklung zur vollen Halbtagsschule im Primarbereich zu befördern. Die volle Halbtagsschule in der Grundschule verbindet über den gesamten Vormittag (täglich 8-13 Uhr) Elemente von Betreuung und Versorgung der Kinder mit lehrplangebundener, aber offener Unterrichtsarbeit über den gesamten Zeitraum.
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