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Mietanstieg begrenzen

■ Kinkel will Mietwucher eindämmen — ansatzweise wenigstens

Bonn (dpa) — Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) hat für Januar 1992 einen Gesetzentwurf zur Begrenzung des Mietanstiegs angekündigt. Bei zügiger Verabschiedung durch Bundesrat und Bundestag werde das Gesetz Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten können, sagte Kinkel. Danach sollen Mieten von mehr als acht Mark je Quadratmeter (ohne Nebenkosten) im laufenden Mietverhältnis nur noch um 20 statt derzeit 30 Prozent erhöht werden dürfen. Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder Zinserhöhungen bleiben unberücksichtigt. Diese Regelung soll fünf Jahre und nur für Wohnraum gelten, der vor dem 1. Januar 1991 fertiggestellt wurde. Entsprechend den Vorschlägen von Mieterbund und Wohnungswirtschaft sollen Mietzins-Gleitklauseln künftig auch in Wohnungsmietverträgen zugelassen werden. Geldbußen für Mietüberhöhungen werden auf 100.000 Mark verdoppelt. Bei Wiedervermietung darf eine mehr als 20 Prozent über der Vergleichsmiete liegende Miete nur für Wohnungen verlangt werden, die nach dem 1. Januar 1991 fertiggestellt wurden. Dies soll gelten, wenn die Miete zur Abdeckung der Aufwendungen des Vermieters nötig ist.

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