: Schlösser und Gärten auf der Welterbeliste
■ Seit vergangener Woche stehen die Schlösser und Parks von Berlin und Potsdam auf der Welterbeliste der Unesco/ Für die Restaurierung in Potsdam stehen in diesem Jahr 17 Millionen Mark bereit
Potsdam/Berlin. Die Schlösser und Gärten Potsdam und Berlin sind vergangenen Freitag mit der Übergabe der Urkunden in Potsdam offiziell in die Welterbeliste der Unesco aufgenommen worden.
Lyndil Prott von der Generaldirektion Unesco betonte bei der feierlichen Übergabe an Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und Berlins Bürgermeisterin Christine Bergmann (SPD) im Schloßtheater des Neuen Palais, daß für den Erhalt des Kulturerbes eine friedliche Entwicklung der Welt Voraussetzung sei. Die Gefahr der Zerstörung durch Krieg und Umweltschäden sei noch nicht gebannt. »Das kulturelle Erbe ist unersetzlich.«
Mit der jetzt gefällten Entscheidung der Unesco, die einzigartigen Anlagen in die Welterbeliste aufzunehmen, die derzeit 130 Denkmäler in Europa umfaßt, sei die deutsche Einheit vorweggenommen worden, denn die Aufnahme hatten noch zwei unterschiedliche deutsche Staaten beantragt. Deutschland habe als einer der 121 Staaten, die der 1972 unterzeichneten Konvention über den Schutz der Natur- und Kulturgüter auf der ganzen Welt angehören, eine große Verantwortung.
Ministerpräsident Stolpe verwies in seiner Rede darauf, daß die Anerkennung durch die Unesco eine wesentliche Aufwertung des Selbstwertgefühls der Ostdeutschen in der gegenwärtigen sozialen und ökonomischen Krise darstelle.
Das schleichende Gift der Minderwertigkeit der neuen Bundesbürger im geeinten Deutschland dürfe sich in dieser Zeit der Verunsicherung nicht breitmachen, forderte Stolpe. »Auch wir haben mit der Potsdamer Kulturlandschaft etwas einzubringen, was Deutschland bereichert.«
Er sehe in dieser Auszeichnung die Verpflichtung, sich für den Erhalt der in Europa akut gefährdeten Kulturgüter einzusetzen. Dafür müßte in Ost und West gemeinsam gearbeitet werden. Christine Bergmann verwies darauf, daß man in Ostdeutschland erst am Anfang eines würdigen Umgangs mit der Geschichte stehe. Die Beseitigung von Statuen sei noch keine Geschichtsaufarbeitung.
Über 300 Kulturgüter und Landschaften unter besonderem Schutz
Auf der seit 1978 geführten Welterbeliste der Unesco sind über 300 Kulturgüter und Landschaften als Erbe der Menschheit unter besonderen Schutz gestellt. Dazu zählt neben dem Aachener Dom, den Ruinen von Theben auch das ehemalige Konzentrationslager von Auschwitz als »Mahnmal der Unmenschlichkeit«. Zu den neu aufgenommenen Schlössern und Gärten Potsdam und Berlin gehören die drei Potsdamer Anlagen von Sanssouci mit dem von 1745 bis 47 von Knobelsdorff erbauten Schloß für Friedrich II., der Neue Garten und Schloß Babelsberg mit einer Parklandschaft von insgesamt 600 Hektar Größe sowie 150 Gebäuden.
Berlin bringt in die gemeinsame Liste die am südwestlichen Stadtrand liegende Pfaueninsel in der Havel, Schloßpark Glienicke sowie die Heilandskirche an der Havel und den Park Sacrow ein.
Für die Restaurierung der Potsdamer Schlösser und Gärten stehen in diesem Jahr 17 Millionen Mark für Restaurierung- und Instandhaltungsmaßnahmen bereit, womit unter anderem die Arbeiten am Marmorpalais und an der Fassade des Neuen Palais fortgeführt werden konnten.
Die Zuwendungen für die Denkmalpflege kommen in diesem Jahr jeweils zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln. Im nächsten Jahr sollen die Schlösser und Gärten von Berlin und Potsdam in einer gemeinsamen Stiftung zusammengeführt werden. dpa/taz
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