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Weiter Unklarheit um Finks IM-Tätigkeit

■ Bündnis 90: Der Ex-Rektor der Humboldt-Universität soll von seiner IM-Tätigkeit für die Stasi nichts gewußt haben

Berlin. Der entlassene Rektor der Humbold-Universität Heinrich Fink »wurde weder schriftlich noch durch Handschlag für die Stasi verpflichtet. Er wußte nicht, daß eine IM-Akte über ihn geführt wird.« Mit dieser Einschätzung wartete in der gestrigen Sitzung des parlamentarischen Wissenschaftsausschusses der Abgeordnete von Bündnis 90/ Grüne Hans-Jürgen Fischbeck auf. Der Ausschuß befaßte sich mit der fristlosen Kündigung Finks. Zu dieser Erkenntnis sei er, so Fischbeck, aufgrund eines Gespräches mit einem Mitarbeiter des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit gekommen. Für ihn steht nunmehr fest, daß die »Informationen von und über Heinrich Fink, die in der Akte »Heiner« gesammelt wurden, indirekt gesammelt worden« sind.

Vom Beauftragten der Bundesregierung für die Stasi-Akten, Joachim Gauck, mußte sich Fischbeck vorhalten lassen, daß seine Formulierungen eher verunklaren als erläutern würden. Zwar sei es fast keinem, der wie Fink in der ehemaligen DDR ins Ausland reisen durfte, erspart geblieben, in Kontakt mit dem MfS zu kommen, diese seien allerdings in der Regel als »Gesellschaftliche Mitarbeiter Sicherheit« geführt worden. Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand seiner Behörde, so Gauck, sei jedoch für die Führung als »Informeller Mitarbeiter« konstitutiv gewesen, daß der Betreffende die »Bereitschaft, konspirative Kontakte wahrzunehmen« zeigte. Aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage konnte er also im Fall Fink keine andere Auskunft geben.

Vor dem Ausschuß erklärte Wissenschaftssenator Manfred Erhardt, daß diese Auskunft der Gauck-Behörde für ihn die bindende Grundlage seiner Entscheidung gewesen sei, Fink fristlos zu entlassen. In allen früheren Fällen von Entlassung an der HUB, an denen Fink auch mitgewirkt habe, sei genauso gehandelt worden. Entlastende Momente, die zugunsten Finks gesprochen hätten, habe er weder in den Gauck- noch in Finks Personalunterlagen finden können. Von daher habe er es auch nicht bei einer Abmahnung belassen können, sondern habe die fristlose Kündigung aussprechen müssen. Er habe mit Fink zuvor ein Gespräch geführt und von daher ein Erscheinen des Rektors bei der entscheidenden Sitzung der Personalkommission der HUB nicht für erforderlich gehalten. Fink hatte moniert, daß er vor seiner Kündigung kein rechtliches Gehör erhalten habe.

Erhardt widersprach nachdrücklich der Auffassung der Fraktionsvorsitzenden der PDS, Gesine Lötzsch, daß Fink nur in seiner Eigenschaft als Professor kündbar ist, nicht jedoch als Rektor, da dieses ein Wahlamt sei. Es sei »eindeutig und zwingend«, daß mit der Entlassung als Professor auch die Grundlage für Finks Tätigkeit als Rektor entfalle. Vertreter der SPD und der CDU erklärten, daß Fink von sich aus hätte gehen müssen, um Schaden von der HUB abzuwenden.

Die Anwälte des entlassenen Rektors haben gestern beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage eingereicht. dr

Siehe Interview auf Seite 22

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