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Löfflers Haftbeschwerde gescheitert

Karlsruhe (dpa) — Der unter Spionageverdacht stehende ehemalige Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Gerd Löffler ist mit einer Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Löffler, der seit 1974 für den militärischen Nachrichtendienst der DDR gearbeitet haben soll, hatte sich nach Österreich abgesetzt und von dort aus seine Beschwerde gegen den Haftbefehl betrieben. Der Bundesgerichtshof erklärte nun den Einwand für unbeachtlich, wonach gegen ihn als Bürgerschaftsabgeordneten aufgrund seiner Immunität kein Haftbefehl habe erlassen werden dürfen. Löffler hatte argumentiert, beschlagnahmte Dokumente hätten nicht zur Begründung des Tatverdachts herangezogen werden dürfen, da die Immunität auch darauf erstrecke. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes kommt es jedoch darauf an, daß die Immunität eine „gültige Palamentschentscheidung“ aufgehoben wurde. Die Immunitätsvorschriften zielten vor allem darauf, die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Die Verwertung von Beweismitteln sei gestattet, wenn Immunität nicht mehr besteht.

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