Gasspeicher-Urteil

■ Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute endgültig

Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht wird heute einen vorläufigen Schlußstrich unter den fünfjährigen Streit um den Berliner Erdgasspeicher ziehen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht wird dabei in letzter Instanz über die Rechtmäßigkeit des sogenannten Rahmenbetriebsplans für die Errichtung des bislang 300 Millionen Mark teuren Projekts entscheiden. Die Kläger, die in der näheren Umgebung des im Berliner Bezirk Charlottenburg gelegenen Speichers wohnen, befürchten, daß im Fall eines Gasausbruchs Gefahren für Leben und Gesundheit entstehen.

In dem Untergrundspeicher soll das aus der Sowjetunion angelieferte sibirische Erdgas in bis zu 800 Meter Tiefe aufbewahrt werden. Die Betriebszentrale des Erdgasspeichers ist mit einem Bohrplatz nur rund 100 Meter von den Häusern der Kläger entfernt. Sie hatten bereits im März 1990 vor dem Oberverwaltungsgericht der Stadt gesiegt. Das Berliner Gericht hatte gerügt, daß der Rahmenbetriebsplan nur die Risiken bei der Errichtung und Erstbefüllung des Speichers, nicht aber die Gefahren beim späteren Betrieb des Mammutprojekts geprüft habe.

Die Fertigstellung des Speichers ist für Herbst 1992 vorgesehen, wie ein Sprecher des Berliner Versorgungsunternehmens Gasag sagt. Siegen die Kläger jedoch erneut vor dem siebenten Senat des Bundesverwaltungsgerichts wäre aber an einen Betriebsbeginn zu diesem Zeitpunkt kaum zu denken. Die Genehmigungen müßten dann erneut erteilt werden. Die Gasag hält trotz des Falls der Berliner Mauer an dem Speicher eisern fest. Nur mit dem Speicher könne Erdgas wirtschaftlich genutzt werden. dpa