: Höhere Bußen für Verkehrssünder
■ Empfindliche Geldstrafen und Fahrverbote für Raser
Ruckzuck mehr Punkte in FlensburgFoto: Jörg Oberheide In der Gemeinde der AutofahrerInnen gibt es schwarze Schafe. Das Bonner Verkehrsministerium und der Bundesgerichtshof wollen die SünderInnen jetzt mit härteren Strafen auf den rechten Weg zurückführen. Für zu schnelles Fahren im Nebel oder zu dichtes Auffahren auf andere Autos droht schneller das Fahrverbot.
Bei Nebel, Schnee und Regen mit Sichtweiten unter 50 Meter gilt ab 20. Oktober dieses Jahres: Wenn ein Gemeindemitglied schneller als 50 Kilometer pro Stunde fährt, drohen ihm eine Geldbuße in Höhe von 100 Mark und drei Buße-Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Bei großer Sünde — d.h. Gefährdung anderer Gemeindemitglieder — reicht sogar die Ablaßzahlung an den Staat nicht aus. Das schwarze Schaf kann für einen Monat aus der Gemeinde verbannt werden: Für diese Zeit muß das Auto wegen Fahrverbots stehen bleiben.
Ein Fahrverbot kann nach der im Oktober in Kraft getretenen Verordnung des Bundesverkehrsministeriums auch gegen diejenigen verhängt werden, die bei Rotlicht noch schnell über die Ampel huschen wollen. Büssen muß, wer die Ampel eine Sekunde oder länger nach Aufleuchten des
Rotlichts passiert. Neben dem befristeten Ausstoß aus der Gemeinde verlangen die Verkehrsgötter in diesem Falle: 250 Mark Ablaß (bisher: 120 Mark) und drei Bußpunkte.
Haben bisher die Hirten der Gemeinde oft Nachsicht walten lassen, so ist es damit bei zu dichtem Auffahren jetzt vorbei. Unlängst entschied der Bundesgerichtshof, daß selbst „Ersttätern“, die sonst beim Drängeln noch nicht aufgefallen sind, der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen werden kann.
Die Regelung sieht jetzt vor: Wer schneller als 110 Kilometer pro Stunde fährt und zum voranfahrenden Wagen nur einen Abstand von elf Metern oder weniger hält, kann den Führerschein verlieren. Zusätzlich kann die gefährliche Drängelei 250 Mark und vier Flensburger Punkte kosten. Über das Strafmaß im einzelnen entscheiden jeweils die Gerichte.
Hier die Faustregel für die Berechnung des sündhaft dichten Auffahrens: Wenn der Abstand zum voranfahrenden Wagen 25 Prozent oder weniger der eigenen Geschwindigkeit beträgt, erhöht das das Konto in Flensburg um einen Punkt. Punkte und Geldstrafe nehmen in dem Maße zu, wie der Abstand abnimmt. Zehn Prozent
oder weniger können Fahrverbot bedeuten.
Beim Flensburger Verkehrs- Zentralregister steigt die Zahl der Delikte im Straßenverkehr weiter an. Im Jahr 1991 ist ein Zuwachs von 6,6 Prozent zu verzeichnen. Das deute aber nicht auf zunehmend sündhaftes Verhalten im Straßenverkehr hin, meinte ein Sprecher der Behörde. Die steigenden Zahlen seien zum Beispiel auf den Zuwachs an Kraftfahrzeugen zurückzuführen. och
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen