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„Berliner Rundfunk“

■ Kabelrat erteilte dem ältesten Rundfunksender Deutschlands neue Sendelizenz

Berlin (dpa/bb) — Wenige Tage vor dem Ende des Funkhauses Berlin hat der Berliner Kabelrat entschieden, daß der „Berliner Rundfunk“ unter privater Trägerschaft weiter auf Sendung bleiben kann. Das Gremium entschied am Samstag ferner, daß der Sender auch seine bisherige Frequenz 91,4 behalten darf. Wie es in einer Mitteilung des Kabelrats hieß, soll das Programm „besonders die Interessen der Bevölkerung im Ostteil Berlins und Brandenburgs berücksichtigen“.

Der Direktor des „Berliner Rundfunks“, Jürgen Itzfeldt, sagte auf 'dpa‘-Anfrage, er begrüße es, daß der älteste Hörfunksender Deutschlands den Sendebetrieb fortsetzen könne. „Der Berliner Rundfunk kann aufgrund seiner Anbindung im Ostteil Berlins wie kein anderer Sender an dem Zusammenwachsen der Stadt mithelfen und eine Integrationsfunktion zwischen Berlin und Brandenburg ausüben.“

Betreiber des Senders ist künftig eine Anbietergemeinschaft, bestehend aus den Verlagen Frankfurter Allgemeine Zeitung, DuMont und Südwestpresse Ulm sowie einem Treuhänder für weitere Gesellschafter (alle je 25 Prozent). Ob der Sender den alten Namen fortführen wird, entscheidet der Rundfunkbeauftragte Rudolf Mühlfenzl. Produktionsort bleibt das Gelände des Funkhauses Berlin in der Nalepastraße.

Zuletzt arbeiteten noch 110 Mitarbeiter beim „Berliner Rundfunk“. Wie es in der Mitteilung des Kabelrates heißt, soll „einem großen Teil der bisherigen Mitarbeiter [...] eine Beschäftigung angeboten werden“. Nach vorliegenden Informationen ist an eine Redaktion mit etwa 50 Mitarbeitern gedacht.

Die Entscheidung war aufgrund des Endes der Einrichtung zum 31. Dezember eilbedürftig und scheint Ausdruck einer Übereinstimmung der Politik in Berlin und auch in Brandenburg zu sein.

Beide Länder verabredeten kürzlich eine gemeinsame Medienanstalt, die künftig über die Frequenzen in diesem Raum befindet. Deshalb wurden andere Anträge zur Lizenzerteilung vom Kabelrat nicht behandelt, um der neuen Institution nicht vorzugreifen.

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