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Scharfe Bahnpolizei?

■ BVG muß über BGS-Einsatz auf Bahnhöfen entscheiden/ Bundesrat billigte das Gesetz/ NRW will klagen

Bonn (ap) — Das Bundesverfassungsgericht wird darüber entscheiden müssen, ob der Bundesgrenzschutz (BGS) die Aufgaben der Bahnpolizei übernehmen darf. Diese Aufgabenübertragung sieht ein Gesetz der Bundesregierung vor, dem der Bundesrat am Donnerstag zustimmte. Weil ein Antrag Nordrhein-Westfalens auf Anrufung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit fand, erklärte der Düsseldorfer Innenminister Herbert Schnoor, die Landesregierung sei „fest entschlossen“, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Gesetz soll der BGS auch den Schutz von Flughäfen übernehmen.

Schnoor argumentierte, mit der Übertragung der bahnpolizeilichen Aufgaben auf den BGS werde ein Schritt in Richtung einer Bundespolizei getan, was verfassungswidrig sei. Damit verändere sich im Polizeibereich das Machtgefüge zwischen Bund und Ländern, die bislang die Polizeihoheit hätten. Beim Bund entstehe eine Machtkonzentration. Der SPD-Politiker kritisierte, der Bund habe bereits vor dem Gesetzgebungsverfahren „Nägel mit Köpfen“ gemacht und neue Organisationsstrukturen des Bundesgrenzschutzes festgelegt, der mit dem Wegfall der innerdeutschen Grenze und infolge des Schengener Abkommens Aufgaben verloren habe. Ausgangspunkt für eine Neubestimmung der BGS- Aufgaben müsse aber die Verfassung sein. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Eduard Lintner, vertrat dagegen die Auffassung, mit der Übernahme neuer Aufgaben bewege sich der BGS „in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise ausschließlich im Rahmen der nach dem Grundgesetz dem Bund zugewiesenen Kompetenzen“. Die Zuständigkeiten der Länder würden nicht berührt. Die Bahnpolizei falle schon jetzt in die Zuständigkeit des Bundes.

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