Alles anders—aber der grüne Pfeil bleibt

■ Was sich bei der Post, beim Umweltschutz, in der Landwirtschaft und im Straßenverkehr ab 1.Januar ändern wird

Bonn (dpa) — Die folgenden Änderungen treten zum Jahreswechsel in Kraft:

Post und Telekommunikation

Die bislang gebührenfreie Bezahlung der Telefonrechnung am Postschalter kostet vom 1. Januar an drei Mark. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Rechnung.

Vom 1. Januar 1992 gelten auch in den neuen Ländern die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für den Telefondienst und die anderen Angebote der Telekom. Dort entfällt auch das Endgerätemonopol der Telekom beim einfachen Telefonanschluß. Zukünftig können im Osten die Telefonapparate neben der Post auch im Kaufhaus oder im Fachhandel beschafft werden.

Vom 1. Januar beträgt die monatliche Grundgebühr für den Telefonanschluß im Osten 24,60 Mark. Bisher waren in den neuen Ländern für einen Anschluß 27 Mark monatlich an Grundgebühren zu zahlen, die sowohl den Anschluß als auch ein Standardtelefon der Post enthielt. Pro Telefonanschluß werden zehn freie Telefoneinheiten gewährt. Bei Vorliegen von sozialen Gründen sind es 30 Einheiten.

Die bisherigen Berlin-Briefmarken werden zum 1.1. ungültig. Sie können bis zum 31. März 1992 an den Postschaltern umgetauscht werden.

Die Rundfunkgebühren steigen in den alten Bundesländern am 1.Januar von 19 auf 23,80 Mark im Monat. In den neuen Bundesländern tritt die Erhöhung erst ein Jahr später in zwei Stufen in Kraft.

Verkehr

Ab 1. Januar 1992 gilt auf den ostdeutschen Autobahnen nicht mehr die Übergangsregelung mit generellem Tempo 100 für PKW und sonstige Kraftfahrzeuge bis 2,8 Tonnen. Die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung soll jedoch nur entsprechend dem Ausbauzustand des jeweiligen Streckenabschnitts erfolgen. Das Bundesverkehrsministerium hat Empfehlungen an die fünf neuen Bundesländer übermittelt, wonach für die meisten Strecken auf absehbare Zeit noch Tempo 100 gelten soll.

Für sonstige ostdeutsche Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften bleibt bis Ende 1992 Tempo 80 vorgeschrieben im Gegensatz zu Westdeutschland, wo generell 100 Stundenkilometer erlaubt sind.

Die Zulässigkeit vorhandener grüner Pfeilschilder an Ampeln für erlaubtes Rechtsabbiegen wird in den fünf neuen Bundesländern verlängert.

EG-weit und damit auch gesamtdeutsch gilt von Jahresbeginn 1992 an eine Mindestprofiltiefe bei Reifen von 1,6 Millimeter einschließlich Anhänger statt bisher 1,0 Millimeter. Bereits seit längerem wird jedoch eine Profiltiefe von wenigstens 2,0 Millimeter, bei Winterreifen sogar 4,0 Millimeter, empfohlen. — Verankerungen für Dreipunktgurte und die Ausstattung mit Automatik-Dreipunktsystemen werden für erstmals zugelassene PKW, Sattelzugmaschinen und LKW mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Stundenkilometer vorgeschrieben.

Umweltschutz

Die zweite Stufe der neuen Verpackungsverordnung wird ab 1. April 1992 wirksam und schreibt vor, daß sogenannte Umverpackungen vom Vertreiber zurückgenommen werden müssen. Es handelt sich dabei unter anderem um Kartons, Folien oder Blisterpackungen aus Kunststoff, die als zusätzliche Verpackung dienen.

Landwirtschaft

Mit Ablauf des Jahres 1991 kommt es in Ostdeutschland zur Auflösung aller Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), wenn bis dahin eine Umstrukturierung nicht vollzogen oder nicht ordnungsgemäß beim zuständigen Registergericht angemeldet wurde.

Die Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, beim Registergericht fehlende Unterlagen nachzureichen, wenn die Anmeldung der Umstrukturierung vor dem 1. Januar 1992 erfolgt ist.