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Genanlage der BASF genehmigt

Neustadt/Ludwigshafen (dpa) — Die gentechnische Anlage bei der BASF in Ludwigshafen hat die erste gerichtliche Hürde genommen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße hat nach Angaben vom Donnerstag den Betrieb genehmigt. In der Anlage will das Unternehmen mit genetisch veränderten Bakterien jährlich 500 Gramm des Eiweißstoffes TNF (Tumor Nekrose Faktor) herstellen. Er gilt als einzig wirksames Mittel gegen tumorbedingte Bauchwassersucht.

Am 9.Januar dieses Jahres hatte die Stadt den Bau genehmigt. Dagegen war der Ludwigshafener Stadtrat der Grünen, Elmar Strifler, vor Gericht gezogen, weil er sein Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vom Betrieb der Anlage gefährdet sah.

Das Gericht stufte dagegen eine Gesundheitsgefahr von gentechnisch veränderten Mikroorganismen als „sehr unwahrscheinlich“ ein. Von Erdbeben, Flugzeugabstürzen oder Hochwasserkatastrophen ausgehende Gefahren für die Anlage seien dem allgemeinen Restrisiko zuzuordnen, das die Allgemeinheit hinzunehmen habe, heißt es in der Entscheidung. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingelegt werden.

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