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Brandanschlag: Anklage erhoben

Brandanschlag: Anklage erhoben

Gegen drei Jugendliche, denen der Brandanschlag auf das Asylbewerber-Wohnheim in der Schwachhauser Heerstraße 110 am 3. Oktober 1991 zur Last gelegt wird, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und Vergehens gegen das Waffengesetz erhoben. Durch das Feuer waren 23 Asylbewerber obdachlos geworden, drei von ihnen hatten leichte Rauchvergiftungen erlitten. Der Sachschaden an der Schwachhauser Villa wurde auf rund 100.000 Mark geschätzt.

Die Anklage gegen die Jugendlichen, die aus gutbürgerlichen Bremer Familien stammen, wird vor der Jugendkammer des Bremer Landgerichts verhandelt. taz

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