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Die acht RAF-Gefangenen, die freikommen sollen

■ Justizbehörden wollen unter anderem Günter Sonnenberg und Irmgard Möller freilassen

Hamburg (dpa) — Die Justizbehörden in Deutschland planen, acht langjährige Gefangene der Rote Armee Fraktion (RAF) in diesem Jahr „durch Strafaussetzung auf Bewährung“ freizulassen.

Günter Sonnenberg (37) war Mitglied der „Haag-Gruppe“, der die Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 angelastet wurde. Er wurde im Mai 1977 zusammen mit Verena Becker in Singen festgenommen. Bei einer Schießerei mit der Polizei erlitt er einen Kopfschuß. Er gehörte zu den RAF-Mitgliedern, deren Freilassung die Entführer des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer im September 1977 forderten. Das Oberlandesgericht in Stuttgart verurteilte ihn im April 1978 wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs an zwei Polizisten bei seiner Festnahme zu zweimal lebenslanger Freiheitsstrafe.

Irmgard Möller (44) wurde im Zusammenhang mit Sprengstoffanschlägen im Mai 1972 gesucht. Sie wurde im Juli 1972 in Offenbach zusammen mit Klaus Jünschke gefaßt. Im März 1976 wurde sie vom Hamburger Schwurgericht wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Urkundenfälschung und unerlaubten Waffenbesitzes zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Sie sollte durch die Schleyer-Entführung befreit werden. Im Mai 1979 wurde sie wegen Mordes und Mordversuchs in mehreren Fällen vom Landgericht Heidelberg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Bernhard Rössner (46), Sympathisant des „Sozialistischen Patientenkollektivs“ und Hausbesetzer, wurde nach dem Überfall des „Kommandos Holger Meins“ auf die deutsche Botschaft in Stockholm im April 1975 festgenommen. Im Juli 1977 wurde er vom Düsseldorfer Oberlandesgericht zu lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes, Geiselnahme und versuchter Nötigung verurteilt. Er sollte ebenfalls durch die Schleyer-Entführung befreit werden.

Lutz Taufer (47), Sympathisant des „Sozialistischen Patientenkollektivs“ und Hausbesetzer, wurde ebenfalls nach dem Überfall auf die deutsche Botschaft in Stockholm festgenommen. Im Juli 1977 wurde er vom Düsseldorfer Oberlandesgericht wegen Mordes, Geiselnahme und versuchter Nötigung zu zweimal lebenslanger Haftstrafe verurteilt.

Christine Kuby (35) gehörte der Gruppe „Antifaschistischer Kampf“ an und wurde im Januar 1978 in Hamburg verhaftet. Dabei schoß sie auf zwei Polizisten, von denen einer verletzt wurde. Sie wurde vom Hamburger Oberlandesgericht im Mai 1979 wegen zweifachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Christa Eckes (41) wurde wegen der Beteiligung an einem Banküberfall im Februar 1974 in Hamburg verhaftet. Im Juli 1976 wurde sie von der Hamburger Staatsschutzkammer zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Verstoßes gegen das Waffen-, Kriegswaffenkontroll- und Sprengstoffgesetz, wegen Urkundenfälschung und eines gemeinschaftlichen schweren Raubes. Nach der Strafverbüßung wurde sie im Juli 1984 in Frankfurt erneut festgenommen. Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte sie im März 1986 zu acht Jahren Haft, unter anderem wegen Mitgliedschaft in der Rote Armee Fraktion.

Karl-Friedrich Grosser (35) wurde wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ im April 1982 vom Stuttgarter Oberlandesgericht zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Nach einem Überfall auf zwei Geldbotinnen in Ludwigsburg im September 1985 wurde er festgenommen und im November 1986 zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Claudia Wannersdorfer (30) wurde bei einem Anschlag auf ein Rechenzentrum in Stuttgart-Vaihingen im Januar 1985 verletzt. Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte sie im Dezember 1985 wegen des Sprengstoffanschlags und der Unterstützung der RAF zu acht Jahren Haft.

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