: Damoklesschwert über Bankenplänen
■ Bonn will weiterhin nur neun Landeszentralbanken/ Länder opponieren gegen Waigels Pläne/ Droht dem Entwurf zur Änderung des Bundesbankgesetzes bald eine Verfassungsklage?
Bonn (dpa/taz) — Die Bundesregierung hält gegen den Willen der Bundesländer daran fest, die Zahl der Landeszentralbanken (LZB) von derzeit elf auf neun zu begrenzen. Damit soll die Bundesbankorganisation im Vorfeld der Europäischen Währungsunion gestrafft werden. Finanzminister Theo Waigel (CSU) brachte gestern seinen Entwurf zur Änderung des Bundesbankgesetzes im Bundestag ein und sicherte den Ländern zu, mit dieser Straffung keinen „Einstieg in die Neugliederung des Bundesgebietes“ vornehmen zu wollen.
Während Waigel bei seinen Plänen von Union und FDP unterstützt wird, fordern vor allem die SPD-regierten Bundesländer 16, im Interesse der neuen Länder jedoch mindestens mehr als elf Landeszentralbanken. Aber auch aus den Reihen der CDU-Ministerpräsidenten hatte es kritische Stimmen gegeben. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Edgar Meister (SPD) drohte gestern der Regierung mit einer Verfassungsklage, falls es zu keiner einvernehmlichen Lösung des Bankenstreits komme.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht neben der Begrenzung der Zahl der LZB auf neun eine Ausdehnung der Zahl der Direktoriumsmitglieder der Bundesbank von jetzt sechs auf acht vor. Damit würde der Zentralbankrat aus 17 Mitgliedern bestehen. Nach Darstellung Waigels müßte bei der Länderforderung nach 16 LZB mit je eigenen Hauptverwaltungen in jedem neuen Bundesland das Direktorium zur Ausgewogenheit beider Gremien ebenfalls weiter vergrößert werden. Gut 30 Mitglieder im Zentralbankrat könnten aber Entscheidungen der Bundesbank verzögern und die Sicherung der Währungsstabilität beeinträchtigen.
Dem Entwurf zufolge behalten die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg ihre Zentralbanken für sich allein. Eine eigene wurde auch Sachsen zugesprochen. Verschmolzen werden sollen jeweils die LZB von Berlin/ Brandenburg, Hessen/Thüringen, Bremen/Niedersachsen/Sachsen- Anhalt, Rheinland-Pfalz/Saarland sowie Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein.
Während Waigel als Konsequenz aus den Maastrichter EG-Beschlüssen die regionalpolitische Straffung der Bundesbankorganisation in Deutschland ableitet, bezweifeln Ländervertreter, ob man sich bei Verwirklichung der dritten Stufe der Währungsunion ein dreistufiges Zentralbanksystem leisten könne. Da Anfang 1994 das Europäische Währungsinstitut für die zweite Stufe der Währungsunion seine Arbeit aufnimmt, so die Ländervertreter, müsse bereits in dieser Wahlperiode das Bundesbank-Gesetz noch einmal geändert werden. Edgar Meister: „Die Kassenkredite an den Staat, die Mindestreservepolitik und der Wechselkredit sind in Frage gestellt.“ Daher sollte das bisherige Landeszentralbanksystem auf die neuen Länder ausgedehnt werden.
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