21jähriger Türkin droht Abschiebung

■ Ehemann erfüllt alle Voraussetzungen der Familienzusammenführung/ Trotzdem Abschiebung

Berlin. Einer 21jährigen Türkin und ihrer zweijährigen Tochter droht nun die Abschiebung aus Berlin, obwohl der Ehemann und Vater des Kindes alle Voraussetzungen der Familienzusammenführung erfüllt. Vorgeworfen wird der Türkin Hanife Alver lediglich, sich nach Ablauf ihres Touristenvisums, mit dem sie Ende 1988 legal in die Bundesrepublik eingereist war, nicht bei der Berliner Ausländerbehörde gemeldet zu haben.

Während ihres dreimonatigen Touristenaufenthaltes in Berlin wurde Hanife A. schwanger und zog mit ihrem heutigen Ehemann, der ebenfalls türkischer Staatsbürger ist, zusammen. Erst unmittelbar vor der Geburt des Kindes, das nach einer Risikoschwangerschaft am 20. November 1989 als Frühgeburt zur Welt gekommen war, meldete sie sich bei der Berliner Ausländerbehörde.

Das Landeseinwohneramt Berlin lehnte im Herbst 1990 die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Hanife A. ab, obwohl diese inzwischen verheiratet war und das Kind aufgrund der Frühgeburt weiter gefährdet war. Die Innenverwaltung bestätigte die Ablehnung. Nach Angaben des Rechtsanwaltes Peter Meyer bestand nach den alten ausländergesetzlichen Bestimmungen zu keinem Zeitpunkt eine Ausreiseverpflichtung für die Türkin.

Nach einer generellen Weisung der Senatsverwaltung für Inneres an die Ausländerbehörde vom 2. September 1991 sollte diese einer Wiedereinreise jedoch erst zustimmen, wenn der Aufenthaltszeitraum im Ausland dem Zeitraum entspricht, den der oder die Betreffende illegal in Berlin gelebt hat. Für Hanife A. und ihre Tochter würde dies eine einjährige Trennung von dem Vater in Berlin bedeuten.

»Diese zusätzliche Bestrafung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage«, sagte Rechtsanwalt Meyer gegenüber der taz. Bis zum vergangenen Freitag hätte die Türkin ausreisen müssen. Nun muß sie mit Zwangsmaßnahmen rechnen. Auch der zweijährigen Tochter wurde die zwangsweise Abschiebung angedroht. jgo