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Archivgesetz für DDR-Akten gebilligt

■ Bündnis 90/Grüne und Thierse kritisieren Schutzfrist, Gregor Gysi spricht von „Enteignung“

Bonn (afp) — Auch mit den meisten Stimmen der SPD hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Umgang mit den Archiven der DDR gebilligt. Danach wird unter dem Dach des Bundesarchives eine Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ in Berlin geschaffen. Sie soll die Akten für die wissenschaftliche Aufarbeitung der DDR-Geschichte zur Verfügung stellen. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Wolfgang Thierse sprach sich jedoch wie auch die Bündnis-90-Abgeordnete Ingrid Köppe gegen die Schutzfrist von 30 Jahren bei der Einsicht in personenbezogene Akten aus, die Amtsträger der DDR betreffen. Die Formulierung, dieses Material „könne“ auch schon vorher eingesehen werden, lasse zuviel „Interpretationsspielraum“.

Gregor Gysi (PDS) wandte sich gegen das Gesetz. Eine bloße Vereinbarung hätte gereicht, damit alle Betroffenen, wie die SED-Nachfolgeorganisation, ihre Akten zur Verfügung stellten. Durch das Gesetz finde faktisch eine Enteignung statt, kritisierte Gysi. Es werde festgestellt, daß die SED ein Staatsorgan, ihre Akten also staatlicher Besitz seien. Ihm widersprach Burkhard Hirsch (FDP): Die SED sei keine normale Partei gewesen.

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