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Ohrfeige für Heckelmann im Fall Osman

■ Der von Abschiebung bedrohte ägyptische Publizist Mohamed Osman errang einen Teilsieg im Rechtsstreit mit Innensenator Heckelmann/ Die DGB-Chefin Christiane Bretz und die Ausländerbeauftragte Barbara John setzen sich für Osman ein

Berlin. Im Rechtsstreit mit Innensenator Dieter Heckelmann (CDU- nah), der den seit 18 Jahren hier lebenden Journalisten und Schriftsteller Dr. Mohamed Osman nach Ägypten abschieben lassen will, hat letzterer einen Teilsieg vor dem Verwaltungsgericht errungen. Das Gericht ordnete an, die drohende Abschiebung so lange auszusetzen, bis die Klage des Ägypters auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entschieden ist.

Gleichzeitig las er dem Juristen Heckelmann die rechtlichen Leviten. Der Innensenator hatte seine knallharte Haltung unter anderem damit begründet, daß die journalistische Arbeit des Ägypters »nicht von öffentlichem Interesse« sei. Die Art dieser Arbeit sei erst im Hauptverfahren zu klären, so die Kammer, aber es sei nach Artikel 5 im Grundgesetz doch wohl klar, daß »an der Ermöglichung einer umfassenden Information der Bürger ... ein öffentliches Interesse« bestehe. Das habe Heckelmann jedoch »nicht erkannt«.

Die Argumentation der Innenbehörde, jeder weitere Ausländer verschärfe »die Schwierigkeiten des sozialen Miteinander«, könne »gerade nicht für einen Ausländer gelten, der von seiner Ausbildung her und durch seine berufliche Tätigkeit als besonders geeignet angesehen wird, Verständnis für die jeweilig unterschiedlichen Kulturen bei der Bevölkerung zu wecken«.

So ähnlich sieht es auch Kultursenator Ulrich Roloff-Momin (SPD- nah), der sich mehrfach für den auch in seinen Augen hochangesehenen Autor eingesetzt hatte. Einen entsprechenden Brief seines Senatskollegen hatte Heckelmann jedoch schon im Dezember abweisend behandelt: Osman habe sich formale Unkorrektheiten bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis geleistet, außerdem sei er »offenbar bestens für eine Tätigkeit in seinem Heimatland, aber auch in anderen arabischen Ländern vorbereitet«.

Christiane Bretz, DGB-Chefin von Berlin-Brandenburg, die sich im Auftrag der IG Medien ebenfalls für Osmans Hierbleiben stark machte, erhielt eine Kopie des Schreibens. In ihrem vor kurzem formulierten Antwortbrief an Heckelmann konnte sie sich der Bemerkung nicht enthalten, »daß Sie sich in diesem Schreiben nicht als Innensenator äußern, sondern wie ein Verwaltungsbeamter zu einem Widerspruchsbescheid«. Hier gehe es aber »nicht um einen — wie auch immer gearteten — Präzedenzfall, sondern um eine politisch begründbare Einzelfallentscheidung«.

Die Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) übt hier ebenfalls Kritik an ihrem Parteikollegen, dem sie schon mehrere Briefe in dieser Angelegenheit schrieb. Entgegen Heckelmanns Ansicht könne jemand, »der schon 18 Jahre hier lebt und wahrscheinlich alle Brücken hinter sich abgebrochen hat«, nicht zurückgeschickt werden. Sie plädierte im Gespräch mit der taz dafür, eine Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen zu gewähren, denn eine Rückkehr erscheine ihr hier unzumutbar hart. usche

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