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Kruzifix war kein Schatzfund

■ Gericht mußte einen Friedhofsarbeiter enttäuschen: nix mit Verkauf

Der Vorarbeiter in der Uelzener Friedhofsverwaltung glaubte seinen Augen nicht, als er am 3. Mai 1988 die Friedhofskapelle aufräumte: Unter Holzschildern und einem Haufen Glasscherben entdeckte er ein Kruzifix. Ein Kunstwerk aus dem Spätmittelalter, wie sich herausstellte; Schätzwert: 260.000 Mark.

Jetzt urteilte das Oberlandesgericht Celle, daß die Uelzener St. Marien-Gemeinde dem Arbeiter, der die Hälfte des Wertes kassieren wollte, keinen Pfennig für das verschollen geglaubte Kruzifiz zu zahlen braucht.

Die Richter des 2. Zivilsenats meinten, bei dem Kruzifix handele es sich nicht um einen Schatz, also um eine Sache, die so lange im Verborgenen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Auch sei keineswegs fernliegend gewesen, meinten die Richter, daß zwischen Besen, Kerzen, Staubsauer, Kabeln und einer Katafalkdecke irgendwann auch die Kruzifixkiste quasi von selber wieder aufgetaucht wäre. Herrenlos im Sinne des Gesetzes sei der Gekreuzigte mit den beiden Frauen auch nicht gewesen: Auch wenn der Kirchenvorstand nicht immer genau wisse, was in den Räumen der Kirchengemeinde herumliege, so sei es zweifellos sein Eigentum. dpa

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