: Bürgerbegehren gegen Brückenbau
■ Kreuzberger AL will im Verbund mit Bürgerinitiativen vierspurigen Ausbau der Oberbaumbrücke stoppen
Kreuzberg/Friedrichshain. Gegen den bevorstehenden Ausbau der Oberbaumbrücke für den Autoverkehr will die AL des Bezirks jetzt gemeinsam mit Bürgerinitiativen ein Bürgerbegehren starten. Mit den Initiativen seien bereits die konkreten Forderungen einer solchen Aktion diskutiert worden, erklärte die AL- Fraktionsvorsitzende Barbara Oesterheld. Ihr zufolge wird erwogen, einen Bebauungsplan für die Oberbaumbrücke zu verlangen. In den Planungsunterlagen dürfe die Verbindung zwischen Kreuzberg und Friedrichshain nicht mehr als Hauptverkehrsstraße aufgeführt werden, so Barbara Oesterheld. Verkehrssenator Haase (CDU) sieht den vierspurigen Brückenausbau für den Autoverkehr als Bestandteil eines inneren Stadtstraßenrings vor.
Damit das Bürgerbegehren überhaupt zustande kommt, müßten ungefähr 1.700 Kreuzberger ihre Unterschrift leisten — zwei Prozent der Wahlberechtigten. Erfolg hätte das Begehren, wenn mindestens zehn Prozent der Wahlbeteiligten die Forderungen unterschrieben. Dann könnte man das Begehren an Senat und Abgeordnetenhaus weiterleiten.
Unterdessen sind sich die Kreuzberger Alternativen noch nicht schlüssig, ob sie Anwohnern eine Klage gegen das Brückenbauvorhaben empfehlen sollen. Bei der Frage spiele u.a. eine Rolle, »inwieweit wir auch in der Lage sind, die Kosten mit zu übernehmen«, sagte die AL-Fraktionsvorsitzende. Unter dem Lärmschutzaspekt hätte eine Klage »realistische Erfolgschancen«, ergab ein Gutachten von AL-Anwälten. Theoretisch könnte die von ihnen prognostizierte Vervierfachung des subjektiv wahrzunehmenden Straßenlärms dazu führen, daß der Brückenbau nicht, wie vorgesehen, genehmigt wird, bestätigte auf Anfrage auch ein Experte des Umweltbundesamtes (UBA). Zwar sei es möglich, die Lärmbeeinträchtigung der Anwohner durch den Einbau von Schallschutzfenstern und Entschädigungszahlungen sozusagen zu »heilen«, führte der UBA-Fachgebietsleiter für Lärmmeßtechnik, Alfons Nolle, aus. Dies gehe aber nur, wenn die Grenzwerte »nicht über einen gewissen Umfang hinaus« überschritten würden, so Nolle. Der Lärmexperte: »In den Fällen, wo Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung mehr oder weniger nichts wert ist, weil eine so hohe Geräuschbelastung da ist, kommt ein Straßenbau einem enteignungsgleichen Eingriff gleich. Wenn dieser vorliegt, dürfte man die Straße nicht bauen.« thok
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