: Palästinenser illegal im BKA-Computer
■ Während des Golfkriegs verhört, dann gespeichert / Leistete Staatsschutz unerlaubte Hilfe?
Wo die Flure im Polizeihaus am Dunkelsten sind...Foto: Falk Heller
Hat der Bremer Staatsschutz illegal Daten von Bremer Palästinensern in den APIS-Computer aufgenommen? Der Kommissarische Leiter des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Sven Holst, erklärte gestern, daß die Daten von etwa 30 Palästinensern, die im letzten Jahr nach Ausbruch des Golfkrieges auf terroristische Kontakte hin überprüft worden waren, immer noch im APIS-Computer gespeichert sind. Innenbehörde und Polizeipräsidium hatten aber nach der Überprüfung im Januar letzten Jahres erklärt, daß die Daten nicht gespeichert würden und dieses
aus polizeilicher Sicht auch nicht erforderlich sei.
Wie die Daten in den APIS- Computer kommen, ist derzeit noch unklar. In der Erklärung des Datenschutzbeauftragten heißt es wörtlich: „Der Bremer Staatsschutz macht andere für die Speicherung verantwortlich.“ Zugriff auf die Datenbank haben neben allen Bundesländern über ihre Landeskriminalämter auch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Die stellvertretende Sprecherin, Christine Kleinschmidt, erklärt gestern auf Anfrage: „Wir wissen auch nicht, warum die Daten da drin sind.“ Solange der
Vorgang noch intern in Bremen untersucht werde, halte sich das BKA mit Stellungnahmen zurück.
Eine Anfrage beim Polizeipräsidium wurde ebenfalls abschlägig beschieden. Der Abteilunsleiter beim Staatsschutz, Frank Herrmann, erklärte zwar, daß die Daten eigentlich hätten gelöscht werden sollen, eine Stellungnahme sei aber nur über die Polizeipressestelle zu erwarten.
Die wiederum verwies an den Bremer Innensenator. Dessen Sprecher Hermann Kleen erklärte, daß seine Behörde den Brief des Bremer Datenschützers Holst erst am vergangenen Freitag „auf den Tisch“ bekommen habe. „Zur Zeit wird das in unseren Abteilungen geprüft, vorher möchte ich nichts sagen.“
Unerklärlich ist die Präsenz der Daten auch für Herrn Schmidt, seines Zeichens Sprecher des Bundesbauftragten für Datenschutz in Bonn. „Ich kenne den Fall nicht“, erklärte er, aber ich könnte mir vorstellen, daß die Daten von jemand anderem gespeichert worden sind, aus Gründen, die man in Bremen nicht kennt.“ Man müsse aber auch prinzipiell unterstellen, daß eine Speicherung in APIS nicht nur eine Belastung, sondern durchaus etwas Ehrenwertes sein könne. „Stellen Sie sich vor, ein Ausländer wird von einer Behörde kooperativ befragt“, stellt sich Herr Schmidt vor, „wäre das nicht sogar ein gutes Motiv?“
Fest steht: Es gibt einen begründeten Verdacht, daß sich das BKA die Daten gesichert hat. Das ist aber ungesetzlich, weil das BKA keine vorbeugenden Maßnahmen, „egal auf welchem Gebiet“ (Sprecherin Kleinschmidt) ausführen darf. In diesem Zusammenhang aber, nämlich Verbindungen zu potentiellen Terroristen herzustellen, waren die 30 Palästinenser in die Abteilung „Linksextremismus und politisch motivierte Ausländerkriminalität“ geladen worden. mad
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