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Keine Einreise ohne Visum

Berlin. Ausländer dürfen auch nach einer Heirat mit einem Deutschen im Ausland nicht ohne Visum ins Bundesgebiet einreisen. Der Visumszwang für ausländische Ehepartner sei im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie verhältnismäßig. Dies entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht in einer gestern veröffentlichten Entscheidung. Der Visumszwang sei durch das öffentliche Interesse an einer Steuerung des Zuzugs und des Aufenthaltes von Ausländern gerechtfertigt, hieß es. (Az. OVG 8 S 246.91).

In dem konkreten Fall war eine Thailänderin, nachdem sie in Kopenhagen einen Deutschen geheiratet hatte, ohne Visum nach Deutschland eingereist und hatte dort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Das Landeseinwohneramt lehnte den Antrag ab und verlangte die Ausreise der Frau. Thailand gehört nach Angaben des Gerichts nicht zu den Staaten, deren Angehörige die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise einholen dürfen.

Es sei der Antragstellerin zuzumuten, zunächst wieder auszureisen und ein Visum bei einer deutschen Botschaft zu beantragen. Den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz lehnten die Richter deshalb in zweiter Instanz ab. dpa

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