: Strafe für Grabscher
■ Arbeitgeber sollen sexuelle Belästigungen bestrafen
Bonn (ap) — Arbeitgeber sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, gegen sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz vorzugehen. Die SPD-Fraktion fordert außerdem in einem Antrag, der am Freitag in den Bundestag eingebracht wurde, ein abgestuftes Beschwerdeverfahren im Betrieb. Schließlich soll ein Belästiger mit Strafen bis hin zur fristlosen Kündigung belangt werden. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hanna Wolf, sagte in Bonn, ein Problem sei festzulegen, was eigentlich sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz seien. Für die Sozialdemokraten gelte: „Sexuelle Belästigungen werden definiert als jedes sexuell gefärbte verbale und nicht verbale Verhalten, das generell oder im Einzelfall unerwünscht ist.“
Konkret sind dies nach Auffassung der SPD unerwünschte körperliche Übergriffe oder Berührungen, unerwünschte Aufforderungen zu sexuellem Verhalten sowie entwürdigende und beleidigende Witze und Bemerkungen über Frauen. Dazu gehörten aber auch Bemerkungen und Gesten, die sich mit den körperlichen Vorzügen und Schwächen, sexuellen Aktivitäten oder dem Intimleben beschäftigten, sagte Wolf. Und schließlich seien auch das Verteilen oder Aushängen pornographischer und frauenerniedrigender Hefte und Abbildungen gemeint.
In jedem Betrieb müsse ein abgestuftes Beschwerdeverfahren eingeführt werden, forderte Simm. Von Anfang an müsse die Gleichstellungsbeauftragte, sofern vorhanden, einbezogen werden. Als zusätzliches Instrument verlangte die SPD-Fraktion eine Beschwerdekommission mit einem Frauenanteil von 50 Prozent, deren Vorsitz eine Frau führen soll.
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