Bundesratsinitiative für Gewerberaummieter

Berlin. Der Berliner Senat setzt sich für ein neues Bundesgesetz ein, das Mieter von Geschäftsräumen vor existenzgefährdenden Kündigungen und extremen Mieterhöhungen schützen soll. Die gestern beschlossene Bundesratsinitiative sieht unter anderem vor, die Kündigungsfrist von drei auf sechs Monate und nach einer Mietzeit von mehr als fünf Jahren auf ein Jahr zu verlängern. Für die Kündigung eines Gewerberaums soll ein berechtigtes Interesse des Vermieters erforderlich sein, das allerdings weiter gefaßt wird als im Wohnraummietrecht. Eine Kündigung allein zum Zweck der Mieterhöhung wird danach künftig ausgeschlossen.

Eine Erhöhung der Miete ist nach der Gesetzesinitiative dann angemessen, wenn diese seit einem Jahr unverändert ist. Außerdem darf die geforderte Miete die ortsüblichen Entgelte nicht übersteigen. Bei Neuvermietungen soll es eine sogenannte Kappungsgrenze geben.

Nach Angaben von Wirtschaftssenator Norbert Meisner (SPD) ist eine erste Beratung der Berliner Initiative am 13. März im Bundesrat vorgesehen. dpa