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Kontrolleure außer Rand und Band

Frankfurt/Main (taz) — Rupert von Plottnitz, Obmann der Grünen in der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des hessischen Landtags, hatte bereits vor knapp vier Wochen „vorgebaut“: „Im Grunde werden die Mitglieder der Kontrollkommission bei anfechtbaren Vorgängen lediglich zu Mitwissern gemacht. Dabei laufen sie noch Gefahr, in ihrer Eigenschaft als Mitwisser von der Exekutive in die Mithaftung genommen zu werden.“

Die Gefahr ist gewachsen: Nach einem Bericht des 'Spiegel‘ soll das hessische Landesamt für Verfassungsschutz auf der Grundlage von Aussagen des sogenannten Kronzeugen Siegfried Nonne in Zusammenhang mit der Fahndung nach den Mördern von Alfred Herrhausen ein Anwaltsbüro in Frankfurt/ Main abgehört haben — mit Billigung der hessischen PKK. Weder sei das Bundeskriminalamt von dem Lauschangriff auf die Kanzlei des linken Advokaten informiert worden, noch habe der hessische Verfassungsschutz um eine nach dem Gesetz zwingend vorgeschriebene richterliche Genehmigung für die Aktion nachgesucht. Warum die Mitglieder des Geheimdienstausschusses der illegalen Telefonüberwachung des Verfassungsschutzes dennoch den parlamentarischen Segen gaben, bleibt (noch) ihr Geheimnis. Die Volksvertreter in der PKK unterliegen nämlich der Schweigepflicht, die lediglich vom amtierenden Innenminister des Landes aufgehoben werden kann.

Siehe auch Kommentar Seite 12

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