Innenminister dementiert Lauschangriff auf Anwalt

Frankfurt/Main (taz) — Der hessische Innenminister Herbert Günther (SPD) hat Meldungen dementiert, wonach in der Kanzlei des Frankfurter Anwaltsbüros Koch vom hessischen Verfassungsschutz die Telefone angezapft worden sein sollen. Der „Kronzeuge“ der Bundesanwaltschaft im Mordkomplex Herrhausen, Siegfried Nonne, hatte ausgesagt, daß das Anwaltsbüro als „Kontaktstelle zur Kommandoebene der RAF“ fungiere. Nach Angaben von Günther seien — „mit Genehmigung der G-10-Kommission“ — lediglich der „Kronzeuge“ selbst und seine Freundin vom Verfassungsschutz abgehört worden. Die taz, so die Konklusion des Innenmministeriums, habe eine „Faschmeldung des 'Spiegels‘ weiterverbreitet.

Rechtsanwalt Koch sprach gestern gegenüber der taz von einem „schlechten Witz“ des Innenministers. Der Verfassungsschutz habe Nonne mit fingierten Vorladungen der Bundesanwaltschaft im Handgepäck explizit auf ihn angesetzt. Koch: „Das widerspricht doch jeder Lebenserfahrung, daß in der angeblichen ,Kontaktstelle zur RAF‘ die Telefone nicht angezapft worden sein sollen. Die haben doch nach den Besuchen von Nonne nur darauf gewartet, daß ich zum Telefonhörer greife und meine angeblichen Freunde von der RAF anrufe.“

Auch der Obmann der Grünen im G-10-Ausschuß und der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages, Rupert von Plottnitz, blieb gestern bei seiner Darstellung, wonach die Ausschußmitglieder über den gesamten „Komplex Herrhausen/Verfassungsschutz/ Nonne“ erst im Januar 1992 informiert worden seien. Abhöraktionen im Zusammenhang mit diesem „Komplex“ seien „wissentlich nicht genehmigt“ worden. kpk