■ IRLANDS OBERSTES GERICHT: Vergewaltigtes Mädchen darf ausreisen
Dublin (taz) — Die 14jährige Irin, die nach einer Vergewaltigung im Dezember schwanger geworden war, darf nach England reisen. Die Obersten Richter drückten sich bei ihrer gestrigen Entscheidung allerdings um die Frage, ob eine Abtreibung in diesem Fall legal ist. In der ersten Instanz war dem Mädchen nicht nur ein Schwangerschaftsabbruch, sondern auch eine Ausreise verboten worden. Der Fall hatte in Irland eine hitzige öffentliche Debatte über Abtreibungen entfacht, die dort seit einer Volksabstimmung 1983 verfassungsrechtlich verboten sind. Gestern forderten sogar zwei konservative weibliche Abgeordnete, Abtreibung in bestimmten Fällen zuzulassen. SEITE 2
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