: Haschischverbot verfassungswidrig?
■ Lübecker Strafkammer schaltet Karlsruhe ein
Lübeck/Hamburg (afp/ap) — Das Verbot von Haschisch und Cannabis verstößt nach Ansicht einer Lübecker Strafkammer gegen das Grundgesetz. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Neskovic rief deswegen am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.
Anlaß für Neskovics spektakuläre Entscheidung war eine Berufungsverhandlung der Zweiten Kleinen Strafkammer des Landgerichts Lübeck. Es ging um eine Frau, die bei einem Besuch im Gefängnis ihrem Mann ein Briefchen Haschisch zugesteckt hatte. Sie wurde in erster Instanz zu zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Richter Neskovic hält es für verfassungswidrig, den Handel und Konsum von Cannabisprodukten zu bestrafen, den Verbrauch von Alkohol und Nikotin jedoch nicht zu ahnden.
Seiner Meinung nach sind sowohl die körperlichen als auch die seelischen Schäden durch Cannabis oder Haschisch relativ gering. In Untersuchungsergebnissen, die die 'Zeit‘ zitiert, heißt es, Cannabis sei in einen Lebensstil eingebunden, der schon vor dem Konsum vorhanden gewesen sei und der deswegen als Symptom, jedoch nicht als dessen Ursache zu begreifen sei.
Ein wichtiger Aspekt in der Begründung des Lübecker Richters, die in der 'Zeit‘ veröffentlicht ist, lautet: „Zu den grundlegenden Sektoren menschlicher Selbstbestimmung gehört die verantwortliche Entscheidung darüber, welche Nahrungs-, Genuß- und Rauschmittel der Bürger zu sich nimmt.“
Er spricht vom „Recht auf Rausch“, das seiner Meinung nach im Rahmen der freien Entfaltung der Persönlichkeit geschützt ist. Der Rausch gehöre wie Essen, Trinken und Sex zu den fundamentalen Bedürfnissen des Menschen.
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