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Beirat Mitte klagt gegen Finanzverwaltung

■ Keine Akteneinsicht im „Fall Deutsches Haus“

Der Beirat Mitte will den Verkauf des „Deutschen Hauses“ am Marktplatz an die Landeszentralbank nicht tatenlos hinnehmen. Weil die Finanzverwaltung den Beiratsmitgliedern die Einsicht in die Verkaufsunterlagen verwehrt hat, will der Beirat jetzt vor dem Verwaltungsgericht klagen. Einen entsprechenden Beschluß faßte das Stadtteilparlament am Montag abend einstimmig.

Bereits am 6. März soll der Grundstücksausschuß der Finanzdepuation eine Vorentscheidung über den Verkauf des Hauses treffen. Der Beirat hatte sich aber gegen den Verkauf des Objektes ausgesprochen, ohne vorher ein Gutachten über den Wert des Hauses einzuholen. Mit der Klage will der Beirat erstmals die durch das Urteil des Staatsgerichtshofes festgelegten Kompetenzen juristisch bestätigen lassen.

Der Staatsgerichtshof hatte im letzten Jahr entschieden, daß von den Beiräten Staatsgewalt ausgehe. Das war der Grund, warum das in Bremen erstmals eingeführte Ausländerwahlrecht wieder rückgängig gemacht werden mußte.

„Wenn das Gericht festgestellt hat, daß der Beirat nach dem neuen Gesetz mehr Entscheidungsrechte hat, dann müßen auch die Beteiligungsrechte gewachsen sein“, erklärte Ortsamtsleiter Hucky Heck. Er hat gleich gestern der Innenbehörde einen Auftrag erteilt, zu prüfen, wer den Rechtsbeistand für die Beiräte zu stellen hat und wer den Prozeß bezahlen muß. „Die Entscheidung wird ein Prüfstein für die Demokratie“, erklärte Heck.

Der Beirat bezieht sich auf den Paragraphen 5 des Ortsgesetzes. Darin heißt es, daß der Beirat „Einsicht in die beim Ortsamt befindlichen oder ihm überlassenen Akten nehmen (kann), sofern nicht gesetzliche Vorschriften oder zwingende Gründe entgegenstehen.“ Die Finanzverwaltung, die den Verkauf des Gebäudes abwickelt, habe einen Zugang zu den Akten aber systematisch verhindert, erklärte am Montag abend ein Beiratssprecher. taz

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