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Keine Vorlieben

Videotheken dürfen nicht die von Kunden in der Vergangenheit entliehenen Filme im Computer speichern. Dies verstoße gegen den Datenschutz, erklärte NRW- Innenminister Schnoor. Danach dürfen nur der Name und die Adresse des Kunden sowie der entliehene Film gespeichert werden, nicht jedoch eventuelle Vorlieben des Ausleihers.

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