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Galinski muß böse Worte dulden

■ Gericht: Vergleiche „wie der letzte Stalinist“ durch Meinungsfreiheit gedeckt

Berlin (taz) — Daß die Juden in Deutschland nicht zimperlich miteinander umgehen, ist bekannt. Weniger aber, daß gleich Gerichte bemüht werden, wenn einer mit dem anderen streitet. Im jüngsten Fall hat das Amtsgericht Tiergarten Augenmaß behalten. In einem Beschluß lehnten die Richter es ab, ein Hauptverfahren wegen „gemeinschaftlicher Beleidigung“ gegen den Verleger der jüdischen Zeitschrift 'Semit‘, Abraham Melzer, und den Journalisten Oswald Le Winter zu eröffnen. Diese hatten im vergangenen Sommer dem mächtigsten Repräsentanten des deutschen Judentums, dem Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland und in Personalunion Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde von Berlin, Böses vorgeworfen. Galinski verhalte sich gegenüber der unabhängigen orthodoxen Gemeinde Adass Jisroel „wie der letzte Stalinist“, schrieben sie in einem offenen, aber in der Zeitschrift nicht publizierten Brief. Er erwecke mit seiner Ablehnung von Adass Jisroel den Eindruck, das Judentum sei er, führe den Zentralrat wie das „Zentralkomitee“ und scheine sein Demokratieverständnis „bei Honecker und Ceausescu gelernt zu haben“.

Das Gericht mißbilligte die Äußerungen „auf das schärfste“; sie seien jedoch im „Rahmen einer konkreten politischen Auseinandersetzung gefallen“. Die Meinungsäußerungen seien „im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß 193 StGB gerechtfertigt“. Da der Brief nicht an die Privatperson Galinski gerichtet sei, sondern eine Debatte anzetteln wollte, „müsse sich der Geschädigte als Person des öffentlichen Lebens Kritik gefallen lassen“. Galinski hat Widerspruch eingelegt und „erwartet, daß der Generalstaatsanwalt beim Amtsgericht sofortige Beschwerde einlegt und das Hauptverfahren eröffnet“. Dieser Beschluß öffne „Verleumdungen von Personen des öffentlichen Lebens Tür und Tor“. Anita Kugler

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