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Behinderte vom Arbeitsmarkt gedrängt

■ Neuester Arbeitsmarktbericht: Gesamtzahl der Arbeitslosen konstant hoch/ Anteil der Schwerbehinderten drastisch gestiegen/ Vor allem im Osten werden gesetzliche Quoten nicht erfüllt

Berlin. Auf dem Berliner Arbeitsmarkt ist eine Beruhigung eingetreten, allerdings auf sehr hohem Niveau. Nach einer Übersicht, die das Landesarbeitsamt gestern vorlegte, waren im Februar 217.331 Berliner arbeitslos, davon gut die Hälfte im Ostteil der Stadt. Gegenüber dem Vormonat ist die Quote in West- Berlin um 0,1 auf 10,8 Prozent gestiegen und in Ost-Berlin von 17,2 auf 16,4 Prozent gesunken. Allerdings beziehen dort mittlerweile knapp 49.000 Menschen Altersübergangs- oder Vorruhestandsgeld. Weitere 23.797 nehmen an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen teil, und 5.457 haben im Februar eine Fortbildung oder Umschulung begonnen.

Gravierend ist mittlerweile die Entwicklung des Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte. 9.261 von ihnen waren im Februar arbeitslos, davon 3.559 in Ost-Berlin. Damit stieg dort ihre Zahl innerhalb eines Jahres auf das Doppelte. Nach Einschätzung des Leiters der Hauptfürsorgestelle, Klaus Grimm, geben diese jedoch nicht das reale Bild der vermittlungsfähigen Schwerbehinderten wieder. Denn es gäbe eine Unzahl von ihnen, die ihre Arbeit verloren haben, aber, statt sich arbeitslos zu melden, die Übergangsgeldregelung des Einigungsvertrages genutzt haben und in den vorzeitigen Ruhestand gegangen sind. Auch tauchten viele in der Statistik nicht auf, weil sie an Lehrgängen oder Arbeitsbeschaffungsmaßnamen teilnehmen. Von daher sei noch mit einem weiteren Ansteigen der Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten zu rechnen.

Problematisch ist diese Entwicklung vor allem, weil arbeitslose Schwerbehinderte kaum wieder Beschäftigung finden. Jeder vierte von ihnen wird Langzeitarbeitsloser.

Private Unternehmen sind zwar gesetzlich verpflichtet, sechs Prozent der Arbeitsplätze für diese Bevölkerungsgruppe bereitzuhalten, doch wird diese Rate nur zur Hälfte eingehalten. Zudem ist, nach Schramms Einschätzung, die ein oder andere Firma noch nicht statistisch erfaßt. Unklar ist von daher, ob sie die vorgeschriebene Ausgleichszahlung leisten. Diese beträgt 200 Mark monatlich für jeden Arbeitsplatz, der nicht, bis zur Erfüllung der Quote, mit einem Schwerbehinderten besetzt ist. Um die Bereitschaft der Unternehmen zur Einstellung von Schwerbehinderten zu erhöhen, fordern nun die Grünen/ Bündnis 90, den Ausgleichsbetrag zu verdoppeln. Auch sollen Reintegrationsprogramme entwickelt werden. Die liegen jedoch, nach Angaben der Sozialverwaltung, bereits vor.

Auch im öffentlichen Dienst wird die Beschäftigungspflicht von Schwerbehinderten nicht erfüllt. Laut einer Erhebung sollen dort statt der vorgeschriebenen 6 lediglich 4,9 Prozent der Stellen mit Behinderten besetzt sein. Vor allem in den östlichen Bezirksämtern wird die gesetzliche Quote weit unterschritten. dr

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