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Kontrolle kaum möglich

■ Die Schwachpunkte des Artenschutzabkommens

Das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (CITES) stellt weltweit annähernd 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz. Die Kiotoer Konferenz fügte weitere 45 Arten hinzu. Mit der Unterzeichnung des „Washingtoner Abkommens“ wurde CITES am 3. März 1973 ins Leben gerufen. Seither sind dem Vertrag 112 Mitgliedstaaten beigetreten. Die CITES-Konvention verfügt über drei Anhänge, unter denen bedrohte Tier- und Pflanzenarten aufgelistet werden. Mit den Arten unter Anhang Eins ist jeder Handel verboten; Anhang Zwei erlaubt den Handel, solange der Artenbestand kontrolliert wird; Anhang Drei listet Arten auf, die von einzelnen Ländern unilateral einer Sonderregelung unterworfen werden. Eine oft wiederholte Kritik am CITES-Abkommen lautet, daß es Arten nur schützt, wenn diese schon bedroht sind. Zudem haben einzelne Vertragsstaaten die Einordung in Anhang Zwei als eine Art Handelsgarantie mißverstanden. Ein großer Schwachpunkt des CITES-Systems ist auch die unzulängliche Kontrolle des Handels. Die internationale Dokumentenkontrolle im Handel mit bedrohten Arten, die CITES eigentlich obliegt, kann die Organisation nicht erfüllen, weil sie über ein lächerliches Budget von 6,5 Millionen Mark und nur zwanzig ständige Mitarbeiter verfügt. In Entwicklungsländern gelingt es häufig nicht, die Auflagen der CITES zu erfüllen, weil ihnen die finanziellen und wissenschaftlichen Mittel zur Artenerfassung fehlen.

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