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■ TIERQUÄLEREIHund Ohren abgeschnitten

Berlin. Weil ein Mann aus der Türkei seinem fünf Monate alten Rottweiler- Mischling die Ohren abgeschnitten hat, muß er eine Geldstrafe von 1.800 Mark zahlen. Vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde der Mann gestern wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Der Angeklagte hatte erklärt, in seiner Heimat sei es üblich, jungen Hunden die Ohren zu stutzen, damit sie bei eventuellen Kämpfen mit anderen Artgenossen keine schmerzhaften Bißverletzungen an den Ohren erlitten.

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