Rechtsmittel eingelegt

■ Senat geht gegen Abwicklungs-Stopp an Humboldt-Uni vor

Berlin. Der Senat will gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Abwicklung von fünf Fachbereichen der Humboldt-Universität für rechtswidrig erklärt hat, Rechtsmittel einlegen. Dies erklärte Wissenschaftssenator Manfred Erhardt (CDU). Derzeit werde noch überlegt, ob Berlin gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen solle oder gleich eine »Sprungrevision« zum Bundesverwaltungsgericht anstreben solle.

Das Verwaltungsgericht hatte kürzlich in seinem Urteil die vom Berliner Senat beschlossene Abwicklung von fünf »ideologiebelasteten« Fachbereichen mit der Begründung gestoppt, eine Abwicklung sei nur dann rechtens, wenn damit auch die Arbeit voll beendet werde. Da die Fachbereiche Erziehungswissenschaften, Geschichte, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Philosophie nicht aufgelöst, sondern fortgeführt würden, hätten Einzelkündigungen statt der pauschalen Kündigung aller Mitarbeiter erfolgen müssen.

Erhardt begründete den Senatsbeschluß, gegen den verfügten Abwicklungs-Stopp weiter gerichtlich vorzugehen, mit der »Fürsorgepflicht« Berlins auch den neuen Ländern gegenüber. Diese hätten ebenfalls Abwicklungsentscheidungen getroffen, gegen die die Hochschulen des jeweiligen Landes im Unterschied zu der Ostberliner Humboldt-Universität jedoch keine Klagen erhoben hätten. dpa