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Ohrenabdrücke bei der Ostberliner Polizei

■ Datenschutzbeauftragter stellte Jahresbericht vor/ Pauschalüberprüfung auf Stasi-Mitarbeit »nicht erforderlich«/ Krankenakten der DDR-Prominenz in Pappkartons im Keller lagern »wenig sicher«

Berlin. Die Stasi-Überprüfung von Verwaltungsmitarbeitern kann auch mit Grundsätzen des Datenschutzes in Konflikt geraten. Diese Auffassung hat gestern der Berliner Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka vertreten. Er halte es »für nicht erforderlich, ganze Verwaltungen komplett abzufragen«, wie das jetzt teilweise geschehe. Es gebe zwar »kein Gesetz, das das verbietet«. Dennoch, so Garstka, empfehle er, die Stasi-Überprüfung auf Mitarbeiter zu beschränken, die für besondere Positionen vorgesehen seien oder bei denen es den Verdacht gebe, daß sie der Stasi als Zuträger gedient hätten.

Der Datenschutzbeauftragte stellte gestern seinen Jahresbericht für 1991 vor. »Ganz große Skandale« seien nicht zu verzeichnen gewesen, schränkte er ein. Kritik übte Garstka an Fragebögen für Ostberliner Verwaltungsmitarbeiter, wie sie die Senatsinnenverwaltung erstellt habe. Es sei eine »unerlaubte Aufforderung zur Selbstbezichtigung«, wenn die Betroffenen gefragt würden, ob sie bei ihrer früheren »beruflichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit solche Aufgaben zu erfüllen hatten, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben«. So habe die Senatsinnenverwaltung ursprünglich geplant, Polizisten zu fragen, ob sie an Folterungen teilgenommen hätten.

Breiten Raum in Garstkas Jahresbericht nahmen die Datensammlungen ein, die in der ehemaligen DDR angelegt worden waren. Hier habe man einige Merkwürdigkeiten entdeckt, sagte Garstka. So habe die Ostberliner Polizei eine Spitznamenkartei und eine Kartei »Faschos, Skinheads und Sympathisanten« geführt. Die Volkspolizei habe nicht nur Finger-, sondern auch Ohrenabdrücke gesammelt, weil man davon ausgegangen sei, daß Einbrecher vor einem Bruch ihre Ohren an die Schlösser pressen würden.

Dateien, die in der DDR hinter dem Rücken der Betroffenen angelegt worden seien, müßten gesperrt werden, dürften nicht vernichtet werden, hob Garstka hervor. Vor der Vernichtung müßten die Betroffenen Gelegenheit zur Einsicht erhalten.

Einen, so der Bericht, »besonders niederträchtigen Datenzugriff der Stasi« entdeckten Garstka und seine Mitarbeiter im Fall der TV-Sendung Prisma des ehemaligen DDR-Fernsehens. Bürger hätten sich seinerzeit »vertrauensvoll mit Eingaben an diese Sendung wenden können«, hätten aber nicht geahnt, daß die Stasi einen bürokratisch geregelten Zugriff auf den Datenspeicher gehabt habe, in dem ihre Namen und der Inhalt ihrer Eingaben gesammelt wurden. Ob die Redaktionsmitglieder von diesem Stasi-Zugriff wußten, konnte Garstka nicht sagen. Wahrscheinlich hätten es einige gewußt, andere nicht.

Gerügt wurde von dem Datenschutzbeauftragten der Umgang mit den Krankenakten des ehemaligen Regierungs- und Diplomatenkrankenhauses in der Scharnhorststraße. Die Krankengeschichten der gesamten DDR-Prominenz seien dort »in Pappkartons im Keller gelagert, auf eine Weise, die uns wenig sicher erschien.« hmt

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