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Frankreich verweigert Transsexuellem die Anerkennung

Straßburg (afp) — Frankreich hat gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstoßen, indem es einem 57 Jahre alten Transsexuellen die Anerkennung als Frau verweigerte. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Mittwoch in Straßburg. Die Weigerung der französischen Behörden, die Klägerin offiziell als Frau anzuerkennen, stelle eine Verletzung des Grundrechts auf den Schutz des Privatlebens dar, heißt es in der Begründung. Die Diskrepanz zwischen dem „offiziellen Geschlecht, das in mehreren amtlichen Papieren vermerkt sei, und dem offensichtlichen Geschlecht“ der Klägerin verursache „eine Reihe von Unannehmlichkeiten“, die mit dem „Recht auf Privatleben“ (Artikel acht der Menschenrechtskonvention) nicht zu vereinbaren seien. Die Klägerin wurde 1935 als Mann in Algerien geboren und ließ vor zwanzig Jahren in Marokko eine Geschlechtsumwandlung vornehmen. Seitdem lebt sie mit einem Mann zusammen. Als sie 1978 ihre Geburtsurkunde ändern lassen wollte, um ihn heiraten zu können, weigerten sich die französischen Behörden.

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