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Abtreibungsurteil bereitet Kopfschmerzen

Dublin (taz) — Seit dem Abtreibungsurteil im vergangenen Monat steckt die irische Regierung in einer Klemme. Damals hatte das höchste irische Gericht entschieden, daß ein 14jähriges vergewaltigtes Mädchen für einen Schwangerschaftsabbruch nach England ausreisen dürfe. Andernfalls, so die Begründung, hätte akute Selbstmordgefahr bestanden. Die Richter bestätigten jedoch die Auffassung der ersten Instanz. Danach kann ein Ausreiseverbot für die Dauer der Schwangerschaft verhängt werden.

Irland hatte den Verfassungsparagraphen, auf dem das Urteil basierte, durch ein Zusatzprotokoll im EG-Abkommen von Maastricht festschreiben lassen. Dieses Protokoll droht nun wegen der Einschränkung der Reisefreiheit das gesamte Abkommen beim Referendum im Juni zu Fall zu bringen. Das will die Regierung umgehen, indem das Recht auf Reisefreiheit eingefügt wird, ohne dabei auf Abtreibung einzugehen. Auch sollen begrenzte Informationen über Abtreibungsmöglichkeiten im Ausland zugelassen werden.

Bisher besteht ein völliges Informationsverbot. Britische Zeitschriften wie 'Cosmopolitan‘ entfernen die entsprechenden Stellen aus der irischen Ausgabe. Ein Dubliner Frauenzentrum hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen diese Informationssperre geklagt. Bei der Verhandlung am Dienstag in Straßburg räumte die irische Regierung ein, daß sich der Zensurparagraph nach dem Urteil im Fall der 14jährigen zumindest in dieser absoluten Form nicht aufrechterhalten lasse. Mit dem Urteil ist jedoch nicht vor Herbst zu rechnen. Ralf Sotscheck

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