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»Rückkehrrecht« für Akademiemitglieder

Berlin. Den bisher ausgetretenen Mitgliedern beider Akademien der Künste soll ein »befristetes Rückkehrrecht« eingeräumt werden. Dies sieht der Entwurf eines Staatsvertrages über die Gründung einer von Berlin und Brandenburg getragenen Akademie vor, der auf der nächsten Mitgliederversammlung der Westberliner Akademie vom 10. bis 12. April zur Diskussion steht, auf der sich auch Präsident Walter Jens zur Wiederwahl stellen will.

Der Staatsvertrag sieht ferner vor, daß die am 9. Dezember 1991 gewählten Mitglieder der Ostberliner Akademie, die ihr am 2. Februar noch angehörten (als der umstrittene Beschluß zur »En-bloc«-Übernahme gefaßt wurde), Mitglieder der neuen Akademie der Künste werden. Das bisherige Gesetz für die Westberliner Akademie soll die Grundlage des Staatsvertrages bilden, einschließlich der individuellen abteilungsweisen Zuwahl neuer Mitglieder. Auch sollen 53 Mitarbeiter (von ursprünglich einmal 342 Mitarbeitern) der Ostakademie übernommen werden. Für die Akademiearchive in Ost und West wird eine »Stiftung Archiv der Akademie der Künste« im Einvernehmen mit den Ländern Berlin und Brandenburg errichtet.

Nach jüngsten Angaben der Westberliner Akademie sind von ihren 256 Mitgliedern seit dem »En-bloc«- Beschluß von Anfang Februar bisher 26 Mitglieder ausgetreten — 18 aus der Abteilung Bildende Kunst, zwei aus der Abteilung Musik, fünf aus der Abteilung Literatur und einer aus der Darstellenden Kunst, die den mit Zweidrittelmehrheit der seinerzeit anwesenden Mitglieder gefaßten Beschluß nicht akzeptieren wollten. 16 der ausgetretenen Mitglieder hätten an der außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht teilgenommen. dpa

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