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Gauck-Behörde reagiert gelassen

■ Die Stasi-Akten-Behörde zum Urteil im Fall des Berliner Rektors Fink: „Die Gerichte sind unabhängig“

Berlin (taz) — Das Urteil des Berliner Arbeitsgerichtes, mit am vergangenen Mittwoch die fristlose Kündigund des Rektors der Berliner Humboldt-Universität, Heinrich Fink, aufgehoben wurde, wird in der Gauck-Behörde mit Gelassenheit aufgenommen. „Die Gerichte sind unabhängig, und die Behörden haben ihre Urteile zu akzeptieren“, erklärte der Behördenvize, Direktor Hans- Jörg Geiger. Mit Blick auf den Rechtsstreit um die vom Berliner Wissenschaftsenator Manfred Erhardt verfügte Entlassung betonte Geiger: „Wir sind in diesem konkreten Fall nicht Partei — die Betroffenen müssen entscheiden, ob sie das Urteil akzeptieren oder in die nächste Instanz gehen.“

Rektor Fink war vom Wissenschaftsenator fristlos entlassen worden, nachdem die Gauck-Behörde im Rahmen einer Überprüfung der Mitarbeiter der Humboldt-Universität Indizien dafür fand, daß Fink als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) unter dem Decknamen „Heiner“ für die Stasi tätig war.

Mit leichtem Unverständnis nehmen die Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen allerdings zur Kenntnis, daß die Stasiakten nach Meinung des Gerichtes kein zulässiges Beweismittel im Sinne der Zivilprozeßordnung sein sollen, weil es sich bei ihnen um keine öffentliche Urkunden handele. Die Akten der Staatssicherheit, so die einhellige Meinung im Hause Gauck, müssen vor Gericht grundsätzlich als Beweismittel zugelassen werden. Wie in jedem Prozeß sei deren Bewertung dann im jeweiligen Einzelfall die vornehme Aufgabe der Justizbehörden. Die Stasiakten könnten ebenso wie Zeugenaussagen ehemaliger MfS-Offiziere als Beweis anerkannt werden. Sollten solche Angaben durch andere Indizien erschüttert werden, stehe es jedem Gericht frei, diese zugunsten der Beschuldigten zu berücksichtigen.

Bedauert wird ferner, daß es wegen der Weigerung der Senatsvertreter zu einer Vernehmung der Führungssoffiziere des Inoffiziellen Mitarbeiters „Heiner“ vor dem Arbeitsgericht nicht kam. Gaucks Mitarbeiter hätten die ehemaligen MfS- Offiziere gerne als Zeugen vor Gericht gesehen, weil sie dort unter Eid auszusagen gehabt hätten. Es hätte ihnen dabei deutlich gemacht werden können, daß im Zuge der Rekonstruktion der Aktenbestände immer noch weitere Unterlagen aufgefunden werden könnten, die eine mögliche Falschaussage belegen könnten.

Nachdem ehemalige Stasi-Mitarbeiter mehrfach mit widersprüchlichen Aussagen an die Öffentlichkeit getreten sind, könnte das Risiko einer strafbewehrten Falschaussage die früheren Stasi-Mitarbeiter von ihrer Vorstellung abbringen, sie könnten gefahrlos im Hintergrund die Fäden ziehen, indem sie das eine Mal belastende und ein anderes Mal entlastende Angaben machten. wg

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