Taxiunternehmer kündigt fristlos neun Fahrern

■ Im »Taxidienst am Südstern« verschärft sich Auseinandersetzung um Sozialleistungen/ Chef feuert fristlos fünf Betriebsräte

Kreuzberg. Der Kreuzberger »Taxidienst am Südstern« reagierte prompt auf die Gründung eines Betriebsrates: Geschäftsführer Jürgen Arndt feuerte am darauffolgenden Tag — vergangener Freitag — neun Fahrer fristlos. Unter den Betroffen sollen sich auch alle drei Vertreter des Wahlvorstandes des Betriebsrates sowie die beiden Nachrücker befinden. Die neun hätten »vorsätzlich schlechte Leistungen« erbracht und »den Betriebsfrieden gestört«, begründet die stellvertretende Geschäftsführerin Susanne Clauß gegenüber der taz den Schritt.

Hinter den Kündigungen verbirgt sich aber ein ganz anderer Konflikt. Seit einiger Zeit schon versuchen die Fahrer, bessere Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Geschäftsführer Arndt hatte vor anderthalb Jahren die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zugestehen müssen. »Aus später Rache«, so der Text eines anonymen Flugblattes, habe er vor wenigen Wochen bereits drei Kollegen fristlos gekündigt, von denen zwei mittlerweile vor das Arbeitsgericht gegangen sind.

Am letzten Märzwochenende hatten 24 Fahrer ihren Protest gegen die drei Kündigungen mit einer Art Streik ausgedrückt. Kurzfristig erkrankt, sagten sie ihre Schichten ab — die Wagen standen still. Am Mittwoch vergangener Woche sollen dann über 100 Fahrer — auch von anderen Taxibetrieben — vor dem Büro des »Taxidienstes« in der Gneisenaustraße auf einer Kundgebung ihre Solidarität ausgedrückt und auf die Erfüllung weiterer Forderungen gedrängt haben, berichtet eine Fahrerin, die ihren Namen nicht nennen wollte. Unter anderem wollen zwei Dutzend Kutscher einen Ausgleich für den Wegfall der Berlinzulage, bezahlte An- und Abfahrten sowie die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Belegschaft versammelte sich am Donnerstag im Haus der ÖTV. Dort beschloß sie die Gründung eines Betriebsrates und wählte den Wahlvorstand.

Karl-Heinz Rutzke, Abteilungschef bei der ÖTV, ist über die darauf erfolgten neuen Kündigungen überrascht: »Das geht gar nicht.« Wahlvorstand und Nachrücker genössen Kündigungsschutz, der bis sechs Monate nach der Wahl des Betriebsrates bestehen bleibe. Die Betroffenen sollten sofort vor das Arbeitsgericht gehen, rät Rutzke, und da die Verfahren länger dauerten, gleichzeitig eine einstweilige Verfügung für eine Wiedereinstellung erwirken. Die vorläufigen Betriebsratsmitglieder waren gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Mit einer Einigung ist vorerst nicht zu rechnen. Von der Betriebsratsgründung habe man nicht gewußt, sagte Clauß, aber auch jetzt sei man nicht gewillt, die Entlassung des kompletten Wahlvorstandes zurückzunehmen. Auch die gestellten Forderungen sollen nicht erfüllt werden. Dirk Wildt