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Augenzeuge belastet Mielke

Berlin (dpa) - Im Prozeß gegen Erich Mielke hat ein weiterer Augenzeuge, der frühere Mitbeschuldigte Johannes Broll, den ehemaligen Satsi-Chef der Beteiligung am Polizistenmord am Bülowplatz bezichtigt. Die gestern verlesenen Aussagen Brolls stellen aber nicht klar, ob der Mielke selbst geschossen hat.

Laut den Protokollen vom September 1933 sprach Broll -anders als vor der Polizei- vor dem Ermittlungsrichter nicht davon, daß er Mielke nach den Schüssen mit einer Waffe gesehen habe. Er habe gesehen, daß Mielke sich zusammen mit seinem verstorbenen Mitbeschuldigten Erich Ziemer kurz vor und nach den Schüssen nur wenige Meter hinter den getöteten Polizisten aufgehalten habe. Ziemer habe eine Waffe in der Hand gehabt.

Rechtsanwalt Stefan König nannte die Aussagen Brolls unglaubwürdig. Er wies erneut daraufhin, daß in der NS-Zeit Aussagen nicht freiwillig gemacht, sondern vermutlich mit Folter erpreßt worden seien. Mielkes weiterer Verteidiger, Hubert Dreyling, kündigte unterdessen einen Antrag an, wonach Protokolle von Zeugenaussagen aus den 30er Jahren nicht mehr verlesen werden sollen. Gebe das Gericht diesem Antrag statt, würde der Prozeß vermutlich platzen. Der Antrag soll sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes stützen, nach dem Aussagen nicht verlesen werden dürfen, wenn der Zeuge nicht ausdrücklich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen worden sei. Dies sei bei den Vernehmungen in den 30ern nicht regelmäßig geschehen.

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