Klose will Einwanderungsquoten

Der SPD-Fraktionsvorsitzende will die Einwanderung in die Bundesrepublik auf etwa 300.000 Menschen im Jahr kontingentieren/ Bereit zur Diskussion um Zusatz zum Asyl-Grundrecht  ■ Aus Bonn Tissy Bruns

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Klose hat die Vorschläge seiner Partei zum Thema Asyl und Einwanderung präzisiert. Danach soll die Zuwanderung in die Bundesrepublik mit Einwanderungsquoten gesteuert werden, die möglichst auf europäischer Ebene vereinbart werden sollten. Im Zusammenhang mit einer gezielten Einwanderungspolitik sei die SPD auch bereit, mit Helmut Kohl über einen möglichen Zusatz zum Asylgrundrecht zu reden, der auf europäische Vereinbarungen verweist.

Voraussetzung ist für Klose allerdings, daß die „Regierung zur Wahrhaftigkeit in der Asylpolitik“ finde. Dazu gehöre das Eingeständnis, daß eine Grundgesetzänderung die Zuwanderung nicht stoppen könne. Klose geht davon aus, daß alle Länder Westeuropas de facto Einwanderungsländer sind. Auf längere Frist werde es dabei bleiben, daß immer mehr Menschen in die „Wohlstandsinsel“ drängen, auch bei verstärkten Hilfen für ihre Herkunftsländer. „Wir können das Zuwanderungsproblem nicht wirklich lösen, aber wir können es steuerbar machen.“ Nach den Überlegungen in der SPD-Fraktion sollen die Flüchtlinge künftig in vier Gruppen aufgeteilt werden: Asylbewerber und Flüchtlinge, für die die Genfer Flüchtlingskonvention gilt, Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge, Aussiedler und schließlich Armuts- und Elendsflüchtlinge. Bürgerkriegs- und Kriegsflüchtlinge könnten sofort aus dem Asylverfahren herausgenommen werden und ein befristetes Aufenthaltsrecht erhalten. Weil sie nicht dauerhaft bleiben, sollen sie auch unter keine Quote fallen. Das Einwanderungskontingent, das Klose dem jährlichen Bevölkerungsrückgang entsprechend auf etwa 300.000 bezifferte, müßte zuerst die anerkannten Asylbewerber berücksichtigen und die übrigbleibenden Plätze unter Aussiedlern und Armutsflüchtlingen aufteilen. Denkbar ist für Klose eine zeitweilige Privilegierung der Aussiedler. Klose verwies darauf, daß Deutschland ein Interesse an Einwanderung habe. Das individuelle Grundrecht auf Asyl will Klose erhalten, auch für Bewerber, die Asyl in Deutschland verlangen, wenn die jeweilige Jahresquote bereits erreicht ist. In diesen Fällen müsse geprüft werden. Flüchtlinge, die einwandern wollen, müßten dann zurückgewiesen werden. Einige Wochen vor den Wahlen hatte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin Überlegungen zu einer für die SPD zustimmungsfähigen Grundrechtsänderung geäußert. Wenn am Ende der europäischen Harmonisierung des Flüchtlingsrechts die Genfer Flüchtlings- und die europäische Menschenrechtskonvention als verbindliche und überprüfbare Maßstäbe festgelegt werden könnten, wäre eine entsprechende Ergänzung von Artikel 16 denkbar.

Unmittelbar nach der Osterpause werden die Innenpolitiker von CDU/ CSU, FDP und SPD das heftig kritisierte Asylverfahrensgesetz abschließend beraten. Am 30. April berät der Bundestag über die Ratifizierung des Schengener Abkommens, die die Union mit einer Initiative zur Änderung des Grundgesetzes verbunden hat.