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Acht Männer zu Geldstrafen wegen »Sieg Heil«-Rufen verurteilt

Moabit. Wegen lautstarker »Sieg Heil«-Rufe und Erheben der Arme zum Hitlergruß wurden gestern acht Männer mit Geldstrafen zwischen 675 und 3.600 DM belegt. Die Verurteilung erfolgte wegen des Straftatbestandes der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Zwei Angeklagte wurden zugleich wegen Widerstands gegen Polizeibeamte verurteilt. Die Anklage wegen Volksverhetzung hatte der Staatsanwalt fallenlassen, die von Ohrenzeugen vernommenen antisemitischen Rufe »Jude verrecke!« und »Juden raus!« konnten den Männern im Alter von 22 bis 33 Jahren, die alle Vorwürfe bestritten, nicht zugeordnet und damit nicht angelastet werden.

Die Verhandlung hatte ergeben, daß die Angeklagten am 26. Mai 1991 gegen zwei Uhr aus einer Dachgeschoßwohnung in der Vesaliusstraße in Pankow NS-Parolen geschrien hatten. Die Polizei — von Hausbewohnern alarmiert — brachte die Widerstrebenden zur Feststellung der Personalien in eine Gefangenensammelstelle. Dort setzten die Angeklagten ihre Provokationen mit »Sieg Heil«-Rufen fort.

Strafmildernd wirkte sich die vom Gericht eingeräumte verminderte Schuldfähigkeit wegen erheblichen Alkoholgenusses aus. Der Blutalkoholgehalt der Angeklagten bei der Tat lag zwischen zwei und drei Promille. adn

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