: Treuhand will nicht für Verluste haften
Berlin (ap) — Die Treuhand hat die Bundesregierung aufgefordert, die Anstalt per Gesetzesänderung davor zu bewahren, juristisch als Konzern zu gelten. Eine Gesetzesänderung sei notwenig, damit das größte Firmenkonsortium der Welt künftig nicht für die Schulden der ostdeutschen Unternehmen aufkommen müsse, so die Megabehörde. Je mehr Gewicht die Treuhand auf die Sanierung ihrer Betriebe lege, mit umso mehr Einzelentscheidungen regiere sie in die Unternehmen hinein, erklärte der Chef der Rechtsabteilung, Manfred Balz. Da die Firmen finanziell völlig abhängig von der Anstalt seien, laufe diese Gefahr, die Kriterien eines Konzerns zu erfüllen. Dann gilt die sogenannte „Durchgriffshaftung“, nach der die Treuhand für alle laufenden Verluste, erhöhte Sozialpläne und Altlasten ihrer Unternehmen geradestehen muß. Allein für über das bisherige Maß hinausgehende Sozialpläne müßte mit Mehrkosten von mindestens zehn Milliarden D-Mark gerechnet werden. Deshalb solle die Regierung ein „Sonderrecht“ für die Treuhand schaffen.
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